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Die Regierung genehmigt das Projekt der Stadt Chur für die Verbauung der Plessur mit einigen Auflagen. Die bestehenden Verbauungen der Plessur weisen an verschiedenen Stellen Schäden auf. Es ist vorgesehen, die Massnahmen entsprechend ihrer Dringlichkeit in drei Projektetappen umzusetzen. Das vorliegende Projekt umfasst die erste Etappe an den Standorten unterhalb der Ringstrasse, oberhalb des Kettbrügglis und unterhalb der Sassalbrücke. An diesen drei Standorten muss je eine Betonschwelle instandgesetzt werden. Dabei werden die beschädigten Schwellen in sogenannte "Steinblockrampen" umgestaltet. Während bei den Schwellen das Wasser über eine scharfe Überfallkante abstürzt, überwindet der Wasserstrom bei den Rampen die Höhendifferenz über eine flach geneigte, schiefe Ebene. Technisch erfüllen diese beiden Bauweisen denselben Zweck, die Rampen haben aber den Vorteil, dass die Fische stromaufwärts schwimmen können (Fischgängigkeit).

Gemäss Programmvereinbarung "Schutzbauten Wasser" beteiligen sich Bund und Kanton finanziell an dieser Verbauung. Von den Kosten in der Höhe von insgesamt 1.45 Millionen Franken übernimmt der Bund maximal 507'500 Franken. Der Kanton spricht nach Wasserbaugesetz einen Beitrag von maximal 290'000 Franken. Zusätzlich beteiligt sich der Kanton mit einem strassenbaulichen Beitrag von maximal 65'250 Franken.

Plessur