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Die öffentliche Auflage der Projekte erfolgt gemäss Art. 20 ff. des Strassengesetzes und Art. 11 ff. des Wasserbaugesetzes. Verbindlich sind der Publikationstext im kantonalen Amtsblatt sowie die Auflageakten, welche in den vom Projekt betroffenen Gemeinden zur Einsicht aufliegen.

Einsprachen sind schriftlich innert der Auflagefrist (Poststempel massgebend) mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7000 Chur einzureichen.

öffentliche Auflage