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Die heute gültige rechtliche Grundlage für das Tiefbauamt Graubünden bildet das kantonale Strassengesetz vom 1. September 2005, worin die Planung, die Projektierung, die Anlage und Erhaltung der Kantonsstrassen sowie das Strassenpolizeiwesen als Pflichten festgehalten sind. Daneben sind selbstverständlich eine ganze Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen von Bund und Kanton zu beachten, die bei den vielfältigen Aufgaben des Tiefbauamtes eine Rolle spielen.