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Auf den 1. Januar 2018 tritt die neue Bürgerrechtsgesetzgebung des Kantons Graubünden in Kraft. Bei Einbürgerungen von ausländischen Personen gilt es zusätzlich das ebenfalls auf Jahresbeginn totalrevidierte neue Bürgerrechtsgesetz des Bundes zu beachten. Je nach Interessengruppe sind mehr oder weniger gewichtige Unterschiede zur Rechtslage bis Ende 2017 zu verzeichnen. Details können Sie hier entnehmen. Im Vergleich zu diversen anderen Kantonen fallen die Änderungen bei den Einbürgerungsvoraussetzungen von ausländischen Gesuchstellenden relativ gering aus. Einzelnen Erschwerungen (z.B. schriftliche Sprachkenntnisse) stehen Erleichterungen bei der Wohnsitzdauer gegenüber.