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Die Gesuchsformulare A1, A2, B1 und B2 wurden angepasst. Neu werden darin flächendeckend im Sinne einer Selbstdeklaration Angaben zu Vorstrafen sowie zu laufenden Strafuntersuchungen verlangt.

Wir bitten Sie, ab sofort darauf zu achten, die aktuellen Gesuchsformulare zu verwenden (mit entsprechenden Fragen zu Vorstrafen und laufenden Verfahren) und diese wahrheitsgemäss auszufüllen. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Verschweigen wesentlicher Tatsachen sowie die Angabe falscher Tatsachen unter Umständen zu einem Widerruf einer Bewilligung sowie zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können (vgl. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG sowie Art. 118 Abs. 1 AIG).