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Bern. Erwerbstätige aus den EU-Staaten haben in den nächsten 12 Monaten nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat heute beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel in Anspruch zu nehmen. Die Kontingentierung betrifft die Aufenthaltsbewilligungen B für Staatsangehörige der EU-17 – sofern Ende Mai die Voraussetzungen dafür gegeben sind – sowie der EU-8.

Medienmitteilung