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Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Damit sind die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Einführung des Passes 10, der sogenannte E-Pass, geschaffen. In einer zusätzlichen Einführungsverordnung des Bundesrates wird die Übergangsphase von den heute ausgestellten Pässen 03 und 06 zum neuen Pass 10 geregelt.

Medienmitteilung