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Bern. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, die im Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU vorgesehene Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8 anzurufen. Die Kategorie der Aufenthaltsbewilligungen B wird gegenüber den Staatsangehörigen dieser Länder per 1. Mai 2012 kontingentiert. Des Weiteren hat der Bundesrat entschieden, zusätzliche Massnahmen im Bereich der Flankierenden Massnahmen sowie der Integration zu prüfen.

PDFMedienmitteilung, EJPD