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Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien wird voraussichtlich am 1. Juni 2009 in Kraft treten. Die Schweiz kann während maximal sieben Jahren nach Inkrafttreten die Zulassungsbeschränkungen zu ihrem Arbeitsmarkt aufrechterhalten. Inländervorrang und Kontrolle der orts- und berufsüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen werden in kantonaler Kompetenz geprüft. Zudem ist die Zulassung zahlenmässig beschränkt.