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Der Kanton Graubünden weist die am 14. Februar 2011 von vier Hilfswerken gemeinsam vorgetragene Kritik an der Nothilfepraxis entschieden zurück. Die vom Kanton Graubünden ausgerichtete Nothilfe an abgewiesene Asylsuchende entspricht den gesetzlichen Anforderungen und trägt mitunter auch zur kontinuierlichen Ausreise abgewiesener Asylsuchender bei. Entgegen den Behauptungen der Hilfswerke erweisen sich die beanstandeten Leistungen des Kantons Graubünden als sinnvoll, angemessen und verfassungskonform.

PDFMedienmitteilung