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Seit 2007 vertrat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) die Auffassung, Pokerturniere der Variante „Texas Hold’em“ könnten unter bestimmten Voraussetzungen Geschicklichkeitsspiele darstellen. Die Organisation solcher Pokerturniere wurde dadurch vorbehältlich des kantonalen Rechts ausserhalb von Spielbanken zulässig. Mit Urteil vom 20. Mai 2010 hat das Bundesgericht entschieden, dass Pokerturniere der Variante „Texas Hold’em“ Glücksspiele sind. Die Organisation von Pokerturnieren ausserhalb von konzessionierten Spielbanken ist damit ab sofort verboten.

Eidg. Spielbankenkommission
 
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