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Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden beschlossen und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Hauptgrund der Revision ist eine Änderung des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes. Diese verpflichtet die Kantone, dafür zu sorgen, dass bei Einbürgerungen die Privatsphäre beachtet wird. So dürfen besonders schützenswerte Personendaten, die nicht im Zusammenhang mit der Prüfung des Einbürgerungsgesuchs stehen, den Stimmberechtigten der Bürgergemeindeversammlung nicht bekannt gegeben werden. Im Übrigen beinhaltet die Teilrevision weitere redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen. Unter anderem werden die für eine Einbürgerung erforderlichen minimalen Sprachkenntnisse auf Verordnungsstufe konkretisiert.