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Die Bündner Regierung hat zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im Kanton Graubünden das Vernehmlassungsverfahren für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch eröffnet. Schwerpunkt der Vorlage ist die Schaffung einer neuen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit Zweigstellen, welche die heutigen Vormundschaftsbehörden ersetzt. Die Amtsvormundschaften, neu Berufsbeistandschaften, sollen bis zum Abschluss der Gemeinde- und Gebietsreform von den Regionalverbänden betrieben werden.

PDFMedienmitteilung