Navigation

Inhaltsbereich

Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz ermöglicht es, Schutzdienstpflichtige für Gemeinschaftseinsätze auf nationaler (Sache des Bundes) sowie kantonaler oder kommunaler Ebene (Sache der Kantone) aufzubieten. Für die Bewilligung von Nationalen Zivilschutzeinsätzen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS klare Bedingungen und Abläufe festgelegt und im Internet publiziert (www.zivilschutz.ch/vezg). Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller haben beispielsweise das offizielle Gesuchsformular des BABS über die zuständige kantonale Behörde einzureichen.