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Die umfassende Strukturänderung in der Strombranche hat eine Totalrevision der Verordnung über die Vollzugsorganisation der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW) nötig gemacht. So wird vor allem die Swissgrid als nationale Netzgesellschaft bei Versorgungsproblemen in die neue Krisenorganisation eingebunden. Der Bundesrat setzt die revidierte Verordnung auf den 15. Januar 2011 in Kraft.

Mit dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) hat sich die Elektrizitätswirtschaft grundlegend verändert. Diesem Wandel trägt nun die revidierte VOEW Rechnung, welche die Verordnung aus dem Jahr 1993 ersetzt. Mit dieser hatte der Bundesrat seinerzeit für den Fall einer schweren Strommangellage den Vollzug von Bewirtschaftungsmassnahmen wie periodische Netzabschaltungen oder eine Stromkontingentierung dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) übertragen. Gleichzeitig hatte der Bundesrat den VSE beauftragt, die für einen solchen Fall nötigen Vorbereitungen zu treffen. Die neue VOEW trägt den Anforderungen der veränderten Stromlandschaft insofern Rechnung, als sie im Falle einer Strombewirtschaftung vor allem die Swissgrid als nationale Netzgesellschaft in den Vollzug solcher Massnahmen einbezieht.