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In den SRF News und im Blick wurde am 28. April 2023 publiziert, dass kleine Schutzräume aufgehoben würden. Diese Presseberichte haben dazu geführt, dass eilige Anfrage für eine sofortige Aufhebung von Kleinschutzräumen eintreffen. Quelle für diese Artikel ist ein noch nicht veröffentlichtes Konzept, für welches eine Arbeitsgruppe die Umsetzung planen wird. Gemäss diesem «Konzept Schutzbauten» des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) sollen Schutzräume mit weniger als sieben Plätzen aufgehoben werden. Dies unter dem Aspekt, dass diese Schutzräume mit einem überdimensionierten Ventilationsaggregat ausgestattet werden müssten und auch eine Versorgung der Personen im Schutzraum schwierig ist. Da der Grundsatz «Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz» weiterhin gilt, müssen für die Hunderttausenden wegfallenden Schutzplätze erst neue Plätze in grösseren Schutzräumen geschaffen werden (10 bis 200 Personen, oder um genutzte Schutzanlagen). Über das Konzept muss dann zuerst der Bundesrat, gegebenenfalls das Parlament im Rahmen einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen befinden. Auch wird eine Umsetzung nicht auf einen Schlag möglich sein, sondern gestaffelt erfolgen müssen. Im Einzelfall wird es auch weiterhin notwendig sein, Kleinschutzräume als solche zu erhalten. Aktuell gilt die Bestandes und Unterhaltspflicht für sämtliche Schutzräume weiterhin und uneingeschränkt. Sollte es zu einer Aufhebung kommen, erhalten die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer einen entsprechenden anfechtbaren Entscheid.