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Wie die Zollorgane und die Polizei in jüngster Zeit feststellte, werden immer mehr verbotene Ton- und Bildträger vom Ausland, insbesondere aus Dänemark und den Niederlande, eingeführt. Im vergangenen Jahr konfiszierte die Kantonspolizei Graubünden etwa hundert Kassetten. Allein im laufenden Jahr wurden bereits wieder über zwei Dutzend Exemplare sichergestellt. Die bei Kontrollen festgestellten, verbotenen Ton- und Bildträger werden alle durch die Zollorgane der zuständigen Untersuchungsbehörde zugestellt.
Gemäss Strafgesetzbuch ist das Einführen, Anpreisen sowie der Vertrieb von pornographischen Ton- und Bildträgern mit Tieren sowie mit Körperausscheidungen in der Schweiz verboten. Über adressierte Postsendungen werden Personen, vielfach auch unerwünscht, in der Schweiz mit Prospekten bedient. In den Unterlagen wird in der Regel nicht auf das Einfuhrverbot hingewiesen. Ohne sich dessen Bewusst zu sein, machen sich die Kunden mit ihrer Bestellung strafbar.
Die Lieferungen werden oft durch Stichproben der Zollorgane kontrolliert. Empfänger von verbotenem Material werden durch die zuständigen Polizeibehörden zur Anzeige gebracht. Die Angezeigten müssen mit einer Busse von mindestens Fr. 1'000.-- rechnen.
Die Kantonspolizei Graubünden möchte hiermit die Bevölkerung ausdrücklich davor warnen, aufgrund zugesandter pornographischer Unterlagen Material zu bestellen. Sie können sich damit Geld und Ärgernis ersparen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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