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Weitere Beruhigung der Lawinensituation
In den Schweizer Alpen hat sich die Lawinensituation weiter beruhigt. Die Lawinenforscher weisen jedoch auf den Anstieg der Gefahr von Nassschneelawinen hin. In Graubünden sind sämtliche Zufahrten in die zuvor abgeschnittenen Dörfer und Täler wieder offen. Seit Freitagnachmittag fährt die Rhätische Bahn wieder fahrplanmässig auf dem ganzen Streckennetz. Bei einem Temperaturanstieg ist jedoch auch weiter mit vorsorglichen Sperrungen zu rechnen. Der Polizeiführungsstab und der kantonale Führungsstab wurden aufgelöst.

24-h Hotline für Gemeinden in Betrieb
Das Amt für Zivilschutz und Katastrophenhilfe (AZK) betreibt die für Gemeindebehörden eingerichtete 24-Stunden-Hotline weiter. Sämtliche Gemeinden wurden über das weitere Vorgehen schriftlich informiert. Eingeleitet wurde bereits auch die vorsorgliche Planung von Armee- und Zivilschutzeinsätzen zur Schadensbewältigung und für Aufräumungsarbeiten. "Rund 35 Bündner Gemeinden standen in der vergangenen Woche mit der Hotline in Kontakt", erklärte Stabschef Hans Gasser. Es ging in erster Linie darum, den Kontakt mit den betroffenen Gemeindebehörden aufzunehmen und ihnen bei Bedarf rund um die Uhr kompetente Entscheidungsträger aus der kantonalen Verwaltung zur Verfügung zustellen. So wurden unter anderem auch viele Versorgungstransporte auf der Schiene, Strasse und in der Luft in abgeschnittene Regionen organisiert und durchgeführt. Generalstabschef Hans-Ulrich Scherrer liess sich am Samstag vom Führungsstab über die Situation in Graubünden orientieren. Die Armee hilft auch nach der Entspannung der Lawinensituation..

Schadenmeldungen und Gesuche für Hilfeleistungen
Gebäudeschäden sind an die Gebäudeversicherung des Kantons Graubünden, Ottostrasse 22, 7000 Chur, Telefon 081/257 39 08, Telefax 081/257 21 58, zu melden.
Gesuche für Hilfeleistungen aus Spendengeldern sind nach den folgenden Richtlinien zu beantragen. Die eingegangenen Spendengelder werden subsidär, d.h. nach erfolgten gesetzlichen Leistungen aus Versicherungen, Schweizerischem Elementarschadenfonds, kantonaler Elementarschadenkasse und Subventionen ausgerichtet. Die Mittel sollen vorweg bei Existenzgefährdung oder hohen Belastungen durch Restkosten zum Einsatz kommen. Spendengesuche sind schriftlich über die betreffenden Gemeinden bei folgenden Stellen einzureichen:
1. Gesuche von Privaten oder privaten Körperschaften bei nicht versicherbaren Schäden an Boden, Kulturen oder Kunstbauten (Wege, Brücken, Mauern, Zäune usw.) sind nach dem üblichen Ablauf an das Kreisamt zu richten.
2. Gesuche für Beiträge an Schäden an unter- oder nichtversicherten Gebäuden sind schriftlich via Gemeinde der Gebäudeversicherung des Kantons Graubünde, Ottostrasse 22, 7001 Chur, einzureichen.
3. Gesuche für Beiträge an Schäden an unter- oder nichtversichertem Mobiliar und Inventar und allenfalls andere existenzbedrohende Schäden sind schriftlich über die Gemeinde an das Kantonale Sozialamt, Gürtelstrasse 89, 7001 Chur, zu richten.
4. Aufräum- und Wiederinstandstellungsarbeiten, die Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften für sich selbst ausgeführt haben, so weit diese nicht Bestandteil von subventionierten Projekten oder Instandstellungsprojekten bilden, sind dem Kantonalen Gemeindeinspektorat, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, zu melden.
Die Gemeinden haben direkt erhaltene Spenden in der Rechnung einzeln und klar auszuweisen, damit diese bei Hilfeleistungen angerechnet werden können.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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