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Der Polizeibeamte, der am Sonntag in Chur von einem Amokschützen schwer verletzt wurde, ist nach wie vor in der Intensivstation des Kantonsspitals Chur hospitalisiert. Er befindet sich medizinisch ausser akuter Lebensgefahr. Wegen der schweren Lungenverletzung ist jedoch ungewiss, ob der Polizeibeamte mit einem bleibenden Nachteil zu rechnen hat. Der zweite verletzte Polizeibeamte ist nach wie vor hospitalisiert und muss sich einer Operation unterziehen.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat in der Zwischenzeit eine Strafuntersuchung eingeleitet zur Abklärung der Frage, ob der Schusswaffeneinsatz und die damit verbundene Tötung des Amokschützen verhältnismässig war. Die gesetzliche Grundlage für den sogenannten finalen Rettungsschuss findet sich in Art. 32 - 34 des Strafgesetzbuches, in der grossrätlichen Verordnung über die Kantonspolizei, im regierungsrätlichen Dienst- und Organisationsreglement sowie im Dienstbefehl für den Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Eine abschliessende rechtliche Würdigung des Vorganges ist erst nach Abschluss der Untersuchung möglich.
Wie bereits gestern anlässlich der Pressekonferenz mitgeteilt, hat der Amokschütze in seiner Wohnung mit einem Sturmgewehr 90 auf einen Polizeibeamten geschossen und diesen schwer verletzt. Als dieser am Boden lag, gab er einen zweiten Schuss auf den Polizeibeamten und traf ihn am Helm. Am Morgen hatte der Amokschütze von seiner Wohnung aus mindestens zwölf Schüsse auf den Wintergarten der benachbarten Pizzeria abgegeben. Nachdem der Amokschütze während Stunden aufgefordert wurde, sich zu ergeben, erging an die Polizeibeamten der Befehl, diesen Mann aktionsunfähig zu machen, sofern dieser mit einer Waffe in der Hand auftaucht. Als dann der Amokschütze unmittelbar vor dem Schusswaffeneinsatz der Polizei auf den Balkon seiner Wohnung trat, hielt er ein Sturmgewehr in der Hand, in welchem sich - wie sich nun herausgestellt hat - noch insgesamt 15 Patronen befanden. Das Gewehr war geladen und ein Schuss befand sich im Patronenlager. Der Amokschütze hatte in diesem Augenblick freie Sicht und Schussmöglichkeit auf mehrere Polizeibeamten, auf die Kasernenstrasse sowie auf den Parkplatz der Brambrüesch-Bahn, auf welchem sich zu diesem Zeitpunkt viele Leute befanden.
Beim Amokschützen handelt es sich um einen 22-jährigen Mann, der erst am 11. Februar 2000 von Walenstadt nach Chur zugezogen war. Er war zurzeit arbeitslos. Der Amokschütze war als Betäubungsmittelkonsument, namentlich aus als Konsument von Psylocybinpilzen bekannt. Dabei handelt es sich um einen Pilz mit einem gefährlichen Wirkstoff. Diese Pilze erzeugen eine sogenannte halluzinogene Wirkung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden
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