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Am Donnerstag, den 14. Oktober 1999, hatte eine Patrouille der Verkehrspolizei Graubünden auf der A13 bei Nufenen den Lenker eines als gestohlen gemeldeten Fahrzeuges erfolglos zum Anhalten aufgefordert und anschliessend auf der Autostrasse in Richtung Norden verfolgt. Im Verlaufe der Verfolgung führte der Lenker des verfolgten Fahrzeuges mehrere gefährliche Fahrmanöver durch. Von Seiten der Polizei wurden fünf Schüsse auf das Fluchtfahrzeug abgegeben. Obwohl das Fahrzeug getroffen wurde, setzte es die Fahrt fort. Nach einer Verfolgungsfahrt von über 10 km verliess das verfolgte Fahrzeug bei Sufers die Autostrasse. Gleich anschliessend fuhr es erneut auf die A13 zu. In der Folge kam es im Bereiche der Einfahrt zur Autostrasse zu einem Verkehrsunfall, bei welchem ein unbeteiligter Lenker aus dem Kanton Tessin den Tod fand. Der damals 34-jährige Familienvater fuhr auf der Südspur der A13 in Richtung San Bernardino. Einer der beiden Polizeibeamten erlitt beim Unfall Kopfverletzungen und ist zu 100 Prozent arbeitsunfähig.
Gegen die beiden Polizeibeamten, welche die Verfolgung des entwendeten Fahrzeugs aufgenommen haben, eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden in der Folge eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der Gefährdung des Lebens. Die durchgeführten Ermittlungen ergaben, dass es deshalb zum Unfall kam, weil der Lenker des verfolgten Fahrzeuges bei der Einfahrt in die A13 bei Sufers eine Lenkbewegung nach links machte. Daraufhin kam es zunächst zu einer Kollision mit dem Polizeifahrzeug, das im Begriffe war, das Fluchtfahrzeug zu überholen. Das verfolgte Fahrzeug geriet anschliessend auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit dem Fahrzeug des verstorbenen Fahrzeuglenkers. Ein Zusammenstoss zwischen dem Streifenwagen und dem Fahrzeug des Verstorbenen fand nicht statt. Was die abgegebenen Schüsse betrifft, so ergab ein beim Wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich eingeholtes Gutachten, dass der Polizeibeamte beide Pneus des Fluchtfahrzeugs je zweimal traf. Ein fünfter Schuss durchschlug die Türverkleidung. Gemäss Gutachten hatten die Treffer aber keinen Einfluss auf die Manövrierfähigkeit des verfolgten Fahrzeuges. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Schusswaffeneinsatz und dem Unfall bei Sufers konnte demnach verneint werden. Deshalb musste im konkreten Fall auch die Frage, ob die Polizeibeamten bei der damaligen Sachlage überhaupt die Schusswaffe einsetzen durften, nicht näher geprüft werden. Den Polizeibeamten kann nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Graubünden auch nicht vorgeworfen werden, sie hätten den Unfall voraussehen und deshalb auf eine Verfolgung verzichten müssen. Der von den Polizeibeamten getroffene Entschluss, die Insassen des entwendeten Fahrzeuges mit einer Verfolgungsfahrt zum Stoppen zu zwingen, wurde von der Staatsanwaltschaft Graubünden im konkreten Fall als vertretbar erachtet. Die Polizeibeamten waren - was sich später übrigens als zutreffend herausstellte - der Ansicht, dass sich die von ihnen verfolgten Fahrzeuginsassen illegal in der Schweiz aufhielten und hier teilweise auch als Urheber mehrerer Delikte in Betracht fielen. Anfangs September 2000 stellte die Staatsanwaltschaft Graubünden das Verfahren gegen die beiden Polizeibeamten ein. Die entsprechende Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.
Die im Zusammenhang mit dem Unfall gegen den rumänischen Lenker des verfolgten Fahrzeuges eingeleiteten Ermittlungen sind noch im Gang.

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden

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