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Der Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes und die Kantonspolizei Graubünden nehmen mit Erleichterung vom gründlichen und unabhängigen Ergebnis der Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Einsatz vom 26.3.2000 am Rosenhügel in Chur Kenntnis. Tragischerweise fand dabei ein junger Mensch den Tod. Das Mitgefühl gehört deshalb in dieser Stunde den Hinterbliebenen. Die Gedanken gehören aber auch den schwer verletzten und eingesetzten Polizeikräften, die unter ausserordentlich gefährlichen und schwierigen Umständen ihre Pflicht erfüllt und noch heute unter den physischen und psychischen Schäden zu leiden haben.
Während des laufenden Strafverfahrens, das nun abgeschlossen ist, konnten weder vorgesetzte Behörden noch die direkt Betroffenen Auskünfte erteilen und unrichtige Darstellungen zurückweisen. Nur eine unabhängige Strafuntersuchung kann alle Aspekte eines Geschehens überprüfen, hinterfragen und durchleuchten. Nicht alle Informationen, die öffentlich wurden, entsprachen dem wahren Sachverhalt. Dieser ist nun erstellt und entlastet die Polizeiführung und eingesetzten Polizeikräfte.
Wie die Strafuntersuchung bestätigt, wurden laufend verschiedene andere Möglichkeiten geprüft, eingeleitet und umgesetzt. Leider ohne Erfolg. Es war - wie bereits damals an der Medienkonferenz am 26.3.2000 dargestellt - das erklärte Ziel der Polizeiführung, weiteres Blutvergiessen zu vermeiden. Das Risiko für diesen Ausgang hat der Täter zu verantworten, von dem eine ausserordentlich hohe Gefährdung ausging und der leider alle Vermittlungs- und Verhandlungsversuche ausschlug.
Die Beurteilung der Untersuchungsbehörden wird für die Polizei nicht zum Freipass. In jedem Einzelfalle wird zu prüfen sein, welche Massnahmen in Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit angezeigt erscheinen. Wenn ein Täter allerdings - aus welchen Gründen auch immer - in dieser Brutalität Menschenleben gefährdet und schwer verletzt, steht der Schutz der Bevölkerung und der eingesetzten Polizeikräfte im Vordergrund.
Einmal mehr zeigt dieses Ereignis, wie schwierig und belastend die Polizeiaufgabe im Dienste unseres Staates und seiner Bevölkerung ist. Von der Polizei wird erwartet, dass sie die Bevölkerung schützt, vor Schaden bewahrt und dazu gibt ihr der Staat auch die notwendigen rechtlichen und technischen Möglichkeiten in die Hand. Damit ist massvoll umzugehen. Dies ist sich auch die Kantonspolizei Graubünden bewusst und weiss, dass sie ihre Mittel und Möglichkeiten verhältnismässig einzusetzen hat. Diese Verhältnismässigkeit endet aber dort, wo Dritte erheblich an Leib und Leben gefährdet sind. Für ihren Schutz verfügt der Staat über die polizeilichen Mittel.
Alle Beteiligten sind froh darüber, dass die Strafuntersuchung kein strafbares Verhalten ergeben hat.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden

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