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Am 13. Dezember 2000 wurde in der Cadonaustrasse in Chur eine 44-jährige Frau von einem Stadtbus überfahren und tödlich verletzt. Die in der Zwischenzeit durchgeführte Untersuchung ergab eindeutig, dass die verstorbene Frau bei der Bushaltestelle in suizidaler Absicht unbemerkt unter den Bus gekrochen und bei dessen Weiterfahrt überfahren worden war. Den Buschauffeur trifft am Tode dieser Frau keine Schuld, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden

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