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Die Erklärung von Bern (nachfolgend EvB genannt) stellt im heutigen Mediencommuniqué die Frage, ob die Registrierung der EvB bei der Kantonspolizei eine Neuauflage der Fichenaffäre bedeute.

Dazu nimmt die Kantonspolizei wie folgt Stellung:

1. Die EvB hat am 26.03.2001 beim vorgesetzten Departement eine Beschwerde wegen Verletzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingereicht und unter anderem beantragt, der EvB bekannt zu geben, welche Daten von ihr erhoben worden seien und wie diese bearbeitet wurden. Sodann verlangte sie die Vernichtung der Akten.

2. Die Kantonspolizei hat gegenüber dem Departement eine Vernehmlassungsantwort eingereicht und auf mehreren Seiten die Ausgangslage, den polizeilichen Antrag und die getroffenen Massnahmen dargelegt. Sie hat darin auch zum Antrag auf Bekanntgabe der registrierten Daten Stellung genommen und diese offengelegt.

3. Die Beschwerdeführer haben die Stellungnahme der Kantonspolizei im Rahmen des Beschwerdeverfahrens (Schriftenwechsel) zur Kenntnisnahme erhalten. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; das Departement wird noch einen Beschwerdeentscheid dazu erlassen.

4. Die EvB zitiert aus dieser internen Vernehmlassung unvollständig; der Vermerk „Gewaltfreie Organisation“ (Globalisierungsgegner) ist ergänzt durch „Organisator des Gegenkongresses Public Eye von Davos“ und einem Verweis auf einen Artikel aus der Südostschweiz vom 12.01.2000.

5. Diese Informationen dienen der Kantonspolizei lediglich als Kontaktadresse im Zusammenhang mit dem WEF in Davos. Daraus sind keine negativen Folgen ersichtlich; ein Telefonbucheintrag und die Informationen der Homepage der EvB enthalten wesentlich mehr Auskünfte als hier vorliegen.

Da das Beschwerdeverfahren nicht abgeschlossen ist, kann zur materiellen Beurteilung aus Sicht der Kantonspolizei noch nicht Stellung genommen werden.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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