Die Erklärung von Bern (nachfolgend EvB genannt) stellt im heutigen
Mediencommuniqué die
Frage, ob die Registrierung der EvB bei der Kantonspolizei eine
Neuauflage der Fichenaffäre bedeute.
Dazu nimmt die Kantonspolizei wie folgt Stellung:
1. Die EvB hat am 26.03.2001 beim vorgesetzten Departement eine
Beschwerde wegen
Verletzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingereicht und unter
anderem beantragt, der
EvB bekannt zu geben, welche Daten von ihr erhoben worden seien und wie
diese bearbeitet
wurden. Sodann verlangte sie die Vernichtung der Akten.
2. Die Kantonspolizei hat gegenüber dem Departement eine
Vernehmlassungsantwort
eingereicht und auf mehreren Seiten die Ausgangslage, den polizeilichen
Antrag und die
getroffenen Massnahmen dargelegt. Sie hat darin auch zum Antrag auf
Bekanntgabe der
registrierten Daten Stellung genommen und diese offengelegt.
3. Die Beschwerdeführer haben die Stellungnahme der Kantonspolizei
im Rahmen des
Beschwerdeverfahrens (Schriftenwechsel) zur Kenntnisnahme erhalten.
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; das Departement wird
noch einen
Beschwerdeentscheid dazu erlassen.
4. Die EvB zitiert aus dieser internen Vernehmlassung unvollständig;
der Vermerk „Gewaltfreie
Organisation“ (Globalisierungsgegner) ist ergänzt durch „Organisator des
Gegenkongresses Public
Eye von Davos“ und einem Verweis auf einen Artikel aus der Südostschweiz
vom 12.01.2000.
5. Diese Informationen dienen der Kantonspolizei lediglich als
Kontaktadresse im
Zusammenhang mit dem WEF in Davos. Daraus sind keine negativen Folgen
ersichtlich; ein
Telefonbucheintrag und die Informationen der Homepage der EvB enthalten
wesentlich mehr
Auskünfte als hier vorliegen.
Da das Beschwerdeverfahren nicht abgeschlossen ist, kann zur
materiellen Beurteilung aus Sicht
der Kantonspolizei noch nicht Stellung genommen werden.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden