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Im Rahmen der (aktuell nach wie vor pendenten) Strafuntersuchung der "Bezirksanwaltschaft III für den Kanton Zürich, Wirtschaftsdelikte" gegen den griechischen Staatsangehörigen Panagiotis Papadakis wurden im Mai 2000 Dokumente erhältlich gemacht, welche belegten, dass Panagiotis Papadakis unter anderem für den graubündnerischen Regierungsrat Dr. Peter Aliesch und für dessen Partnerin die Bezahlung von Hotelübernachtungen veranlasst hatte. Später wurden noch weitere Vorteilsgewährungen durch Panagiotis Papadakis zugunsten von Dr. Peter Aliesch aktenkundig. Als möglicherweise deliktsrelevant erwiesen sich schliesslich wiederholte Ferien in Griechenland, mehrere Hotelübernachtungen sowie diverse Einladungen zu Festivitäten.

Zu Fragen Anlass gab der Umstand, dass Panagiotis Papadakis während vieler Jahre eine "Aufenthaltsbewilligung B" des Kantons Graubünden besass, währenddem der schweizerische Lebens- und Arbeitsmittelpunkt des Griechen in Zürich war. Andererseits konnte in Erfahrung gebracht werden, dass sich Regierungsrat Dr. Peter Aliesch behördenintern nach den Panagiotis Papadakis betreffenden Akten erkundigte. Im April 2001 äusserte eine aussenstehende Person in einem Schreiben an die Bezirksanwaltschaft den Verdacht, dass Regierungsrat Dr. Peter Aliesch von Panagiotis Papadakis bestochen worden sein könnte. Es ergab sich zudem, dass eine Zeitungsjournalistin bereits seit einiger Zeit unter anderem zum Thema "Wurde RR Aliesch von Papadakis gekauft" recherchierte.

Am 09.07.2001 eröffnete die "Bezirksanwaltschaft III für den Kanton Zürich, Wirtschaftsdelikte" formell eine Strafuntersuchung gegen Panagiotis Papadakis betreffend aktive Bestechung. Angesichts des Verdachtes, dass sich Dr. Peter Aliesch der passiven Bestechung oder der verbotenen Annahme von Geschenken schuldig gemacht werden könnte, erging am 16.07.2001 ein Schreiben der "Bezirksanwaltschaft III für den Kanton Zürich, Wirtschaftsdelikte" an die "Staatsanwaltschaft Graubünden", in welchem über das bisherige Ermittlungsergebnis orientiert und um eine Prüfung der Frage gebeten wurde, ob bei der zuständigen politischen Instanz die Aufhebung der strafrechtlichen Immunität von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch beantragt werden solle. Die "Staatsanwaltschaft Graubünden" beschloss, zuhanden des hierfür zuständigen Grossen Rates ein solches Gesuch einzureichen. Antragsgemäss hob der Rat anlässlich einer Sondersitzung vom 07.09.2001 die Immunität von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch auf. Für die dadurch ermöglichte Durchführung des Strafverfahrens ernannte die Regierung des Kantons Graubünden den zürcherischen Staatsanwalt lic.iur. Christian Weber zum ausserordentlichen Staatsanwalt und den zürcherischen Bezirksanwalt lic.iur. Manfred Welti zum ausserordentlichen Untersuchungsrichter.

Die anschliessenden detaillierten und umfangreichen untersuchungsrichterlichen Ermittlungen ergaben, dass sich Regierungsrat Dr. Peter Aliesch zwar amtsintern einige Male für das "Dossier Panagiotis Papadakis" interessierte, dass er aber im Zusammenhang mit den entsprechenden fremdenpolizeilichen Verfahren die Amtspflicht nicht verletzte. Es steht fest, dass Dr. Peter Aliesch zu keinem Zeitpunkt in die Panagiotis Papadakis betreffenden fremdenpolizeilichen Bewilligungsverfahren eingriff oder dies zu tun beabsichtigte. Zwischen den Zuwendungen von Panagiotis Papadakis und regierungsrätlichen Handlungen von Dr. Peter Aliesch bestand kein strafrechtlich relevanter Konnex. Die beiden Männer hatten sich im November 1997 an einem privaten Anlass kennengelernt. Zu jenem Zeitpunkt besass der Grieche bereits seit mehr als vier Jahren eine gültige "Aufenthaltsbewilligung B" für den Kanton Graubünden. Bald schon entwickelte sich eine freundschaftliche Beziehung zwischen Dr. Peter Aliesch und Panagiotis Papadakis, aber auch zwischen deren Partnerinnen. Anhaltspunkte dafür, dass Dr. Peter Aliesch die diversen Einladungen des Griechen nicht als Ausfluss dieses Freundschaftsverhältnisses, sondern durch den Wunsch nach regierungsrätlicher Hilfestellung bei künftigen fremdenpolizeilichen Bewilligungen motiviert angesehen haben könnte, ergaben sich keine.

Mit Verfügung vom 1. Juli 2002 stellte das Untersuchungsrichteramt Chur die gegen Dr. Peter Aliesch angehobene Strafuntersuchung deshalb ein. Allerdings mussten die Untersuchungskosten dem Angeschuldigten auferlegt werden, da er das gegen ihn geführte Verfahren gemäss Beurteilung des Untersuchungsrichters durch ein leichtfertiges Benehmen verschuldet hat. Gegen diesen Kostenentscheid kann Dr. Peter Aliesch Beschwerde führen.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden, vertreten durch den ausserordentlichen Staatsanwalt lic.iur. Christian Weber, genehmigte die untersuchungsrichterliche Einstellungsverfügung am 9. Juli 2002.

Untersuchungsrichteramt Chur , a.o. Untersuchungsrichter: lic.iur. Manfred Welti

Quelle: a.o. Untersuchungsrichter Manfred Welti
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