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In jüngster Zeit konnte die Kantonspolizei bei verschiedenen Ermittlungen zahlreiche Straftaten klären. Ein in der Innerschweiz festgenommener Österreicher hat gestanden, in Graubünden über ein Dutzend Diebstähle und Einbrüche verübt zu haben. Der 55-jährige Mann war in der Zeit vom November 2000 bis zu seiner Festnahme sehr aktiv in unserem Kanton. Im Prättigau sowie im Rheintal erbeutete er während seiner gelegentlichen Streifzüge Diebesgut im Wert von rund 20‘000 Franken. Bei den verschiedenen Einbrüchen verursachte er Sachschaden von 7'000 Franken.
Nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Angeschuldigte noch in mehreren anderen Kantonen straffällig geworden war, wurde das Verfahren zuständigkeitshalber an den Kanton Schaffhausen abgetreten.

Davos: Mann mit Diebesgut erwischt
Am Freitagnachmittag kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei in Davos einen sich auffällig benehmenden Mann. Bei der Überprüfung der Mitgeführten Sporttasche entdeckten die Beamten sieben neue und etikettierte Videokameras. Über die Herkunft konnte der aus Georgien stammende junge Mann keine glaubhaften Angaben machen. Zur weiteren Abklärung des Sachverhaltes wurde er vorübergehend in Haft genommen. Aufgrund der Firmenzeichen konnte die Polizei den geschädigten Geschäftsinhaber kontaktieren. Eine Überprüfung seiner Vitrine bestätigte den Verdacht, dass die Apparate im Wert von über zehntausend Franken entwendet worden waren. Der Geschädigte konnte sein Eigentum, noch bevor er den Diebstahl bemerkt hatte, von der Polizei entgegennehmen.
Der Verhaftete gab in der Untersuchung an, die Tasche von einem Unbekannten zur Aufbewahrung übergeben erhalten zu haben.

In Flims entwendeten zwei zunächst unbekannte Männer am vergangenen Freitag in einem Fotogeschäft eine Videokamera im Wert von 2500 Franken. Im Zuge der Ermittlungen konnte die Kantonspolizei zwei dringend der Tat verdächtige Asylbewerber anhalten und zur Tat befragen. Dabei gestanden sie die Tat und zeigten dem Sachbearbeiter zugleich das Versteck der Kamera im Abfallkübel. Das Diebesgut konnte dem rechtmässigen Besitzer zurückgegeben werden.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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