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Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Kantonspolizei Graubünden drei junge Sprayer wegen Sachbeschädigungen verzeigt. Die 17- bis 19-jährigen Bündner haben in unterschiedlicher Zusammensetzung 32 Straftaten begangen. Dabei wurde ein Sachschaden von über 55'000 Franken angerichtet. Die jugendliche Gruppe brachte ihre Werke mit Spraydose und Filzstift vom Domleschg bis ins Churer Rheintal an. Betonwände, Unterführungen, Gebäude und Autobahn-Überkopfsignale wurden besprayt und mit Tags (so wird die persönliche Signatur der Sprayer genannt) gekennzeichnet.
Sprayen wird als Sachbeschädigung an fremdem Eigentum, an privaten und öffentlichen Plätzen oder Fahrzeugen geahndet. Je nach Alter der Täter fällt die Bestrafung unterschiedlich aus: Bei Erwachsenen werden solche Delikte mit Gefängnis oder mit Geldbussen bestraft. Bei Minderjährigen wird das Jugendstrafrecht angewendet, das Verweis, Arbeitsleistung, Geldbusse, Einschliessungs- oder Erziehungsmassnahmen vorsieht. Sprayer müssen neben der Verzeigung auch mit der Einforderung der Schadensumme rechnen. Auf zivilrechtlichem Weg können Geschädigte Schadenersatz geltend machen.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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