Die Sicherheitsdienste der beiden Bündner Nationalligaclubs HC Davos
und EHC Chur
haben auch in diesem Jahr gute Arbeit geleistet. Bei den
Eingangskontrollen zu den Stadien
stellten die Sicherheitsdienste und die Polizei unter anderem diverse
pyrotechnische
Gegenstände und Betäubungsmittel sicher.
Ein Teil dieser Feuerwerkskörper unterliegt dem Bundesgesetz über
explosionsgefährliche Stoffe
(Sprengstoffgesetz) und darf nicht zu Vergnügungszwecken verwendet
werden. Vielen ist die
Gefährlichkeit dieser Gegenstände in einem Stadion nicht bewusst.
Bestimmte Feuerwerkskörper
erreichen beim Abbrennen Temperaturen bis zu 1’200 Grad. Bei falscher
Anwendung kann dies fatale
Folgen haben: schwerste Verbrennungen, Ausbruch von Panik im Stadion und
dadurch weitere
Verletzte oder gar Todesopfer.
Die Polizei stellt den Hockeyzuschauern in den beiden Bündner
Stadien ein gutes Zeugnis aus.
Mitarbeitende der Kantons- sowie der Stadtpolizei Chur und der
Landschaftspolizei Davos waren
anlässlich der Hockeysaison 2003/04 an 45 Heimspielen (ohne Spenglercup)
des HC Davos und des
EHC Chur präsent. An sieben Spielen wurde von einem erhöhten Risiko
ausgegangen und das
Polizeiaufgebot verstärkt. Militante Hooligans sind in Graubünden nicht
in Erscheinung getreten.
Gestützt auf das Hausrecht des Veranstalters sprachen die beiden
Vereine EHC Chur und HC
Davos in der letzten Saison insgesamt elf gesamtschweizerische
Stadionverbote aus. Fünf davon
betrafen Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden. Die Kantonspolizei
nahm diverse
Personenkontrollen vor und brachte während der Saison insgesamt neun
Personen im Zusammenhang
mit den Hockeyspielen zur Anzeige. Die Anzeigen erfolgten wegen
Widerhandlungen gegen das
Sprengstoffgesetz, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz,
Hausfriedensbruch und
Tätlichkeiten.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden