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Die Sicherheitsdienste der beiden Bündner Nationalligaclubs HC Davos und EHC Chur haben auch in diesem Jahr gute Arbeit geleistet. Bei den Eingangskontrollen zu den Stadien stellten die Sicherheitsdienste und die Polizei unter anderem diverse pyrotechnische Gegenstände und Betäubungsmittel sicher.

Ein Teil dieser Feuerwerkskörper unterliegt dem Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) und darf nicht zu Vergnügungszwecken verwendet werden. Vielen ist die Gefährlichkeit dieser Gegenstände in einem Stadion nicht bewusst. Bestimmte Feuerwerkskörper erreichen beim Abbrennen Temperaturen bis zu 1’200 Grad. Bei falscher Anwendung kann dies fatale Folgen haben: schwerste Verbrennungen, Ausbruch von Panik im Stadion und dadurch weitere Verletzte oder gar Todesopfer.

Die Polizei stellt den Hockeyzuschauern in den beiden Bündner Stadien ein gutes Zeugnis aus. Mitarbeitende der Kantons- sowie der Stadtpolizei Chur und der Landschaftspolizei Davos waren anlässlich der Hockeysaison 2003/04 an 45 Heimspielen (ohne Spenglercup) des HC Davos und des EHC Chur präsent. An sieben Spielen wurde von einem erhöhten Risiko ausgegangen und das Polizeiaufgebot verstärkt. Militante Hooligans sind in Graubünden nicht in Erscheinung getreten.

Gestützt auf das Hausrecht des Veranstalters sprachen die beiden Vereine EHC Chur und HC Davos in der letzten Saison insgesamt elf gesamtschweizerische Stadionverbote aus. Fünf davon betrafen Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden. Die Kantonspolizei nahm diverse Personenkontrollen vor und brachte während der Saison insgesamt neun Personen im Zusammenhang mit den Hockeyspielen zur Anzeige. Die Anzeigen erfolgten wegen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Hausfriedensbruch und Tätlichkeiten.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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