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Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Lawinenniedergang vom 5. März 2002, bei welchem auf der Abfahrt vom Piz Vallatscha in der Val S- charl fünf Teilnehmer einer zehnköpfigen Skitourengruppe erfasst und drei Personen getötet wurden, eingestellt. Dem für die Sicherheit der Skitourengruppe verantwortlichen Bergführer konnte keine Sorgfaltswidrigkeit vorgeworfen werden. Die gegen die Verfahrenseinstellung eingereichten Beschwerden sind vom Kantonsgericht Graubünden abgewiesen worden.

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden/Ri
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