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Am 23. Juni 2002 fiel ein damals 9-jähriger Knabe beim Steigwald in Maienfeld GR in einen Löschwasserteich. Die Reanimation des Knaben blieb erfolglos und er verstarb noch gleichentags. Die in der Folge angehobenen Ermittlungen haben nun ergeben, dass im Zusammenhang mit diesem Unfall niemandem ein strafrechtlich relevantes Verhalten zur Last gelegt werden konnte. Die Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung wurde deshalb eingestellt. Eine dagegen eingereichte Beschwerde hat das Kantonsgericht Graubünden nun abgewiesen.

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden
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