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Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat das im März 2004 eröffnete Strafverfahren gegen drei ehemalige Direktionsmitglieder der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur (HTW) eingestellt. Den drei Angeschuldigten wurde im Wesentlichen vorgeworfen, sie hätten Einnahmen aus Bildungsangeboten und weitere Beträge nicht der HTW zukommen lassen.

Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass die beschuldigten Direktionsmitglieder noch vor der Gründung der HTW bei einer Bank zwei Konti eröffnet hatten, welche auf den Verein Hochschule für Wirtschaft und Tourismus HWT Chur (Verein HWT) lauteten. Mitarbeiter der Abteilung Rechnungswesen der HTW hatten Kenntnis von der Existenz dieser Konti, die indessen weder in der Schulbuchhaltung der HTW noch in den Buchhaltungen der Stiftung HWV oder des Vereins HWT aufschienen. Auf diese beiden Konti wurden im Zeitraum von Januar 2000 bis Juni 2002 insgesamt ca. Fr. 60'000.-- einbezahlt oder überwiesen. Dem Untersuchungsergebnis zufolge kamen durch dieses Vorgehen weder die HTW noch die Stiftung HWV oder der Verein HWT finanziell zu Schaden, waren doch sämtliche Gelder noch vorhanden oder für Aufwendungen zugunsten der Schule verwendet worden. Ein Vermögensschaden liegt daher nicht vor. Sodann konnte den Angeschuldigten auch kein Schädigungsvorsatz bzw. keine Bereicherungs- oder Vorteilsabsicht zur Last gelegt werden.

Da die drei Angeschuldigten durch die Nichtverbuchung der erwähnten Geldbeträge zivilrechtlich gegen Bilanzierungsvorschriften verstiessen und dadurch die Einleitung der Strafuntersuchung schuldhaft verursachten, wurde ihnen die Hälfte der Verfahrenskosten überbunden.

Die Einstellungsverfügung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden

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