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In einer mehrstündigen Polizeiaktion wurde am Dienstagabend in Zizers GR in einem Nebenraum eines öffentlichen Lokals ein Schenkkreis – verbotene lotterieähnliche Veranstaltung – ausgehoben. Dabei wurden insgesamt 18 beteiligte Personen polizeilich angehalten. Bei den kontrollierten Personen handelt sich um elf Männer und sieben Frauen. Fünf davon sind in Italien wohnhafte Ausländer. Alle Personen werden gestützt auf das Lotteriegesetz strafrechtlich verfolgt. Gemäss Art 38 des Lotteriegesetzes beträgt die Strafandrohung Busse bis zu 10'000 Franken oder Haft bis zu drei Monaten. Gemäss Art. 333 Abs. 2 StGB sind die Bestimmungen über die Übertretungen anwendbar (anstelle von Gefängnis nur Haft = Übertretungstatbestand).

Geld vermehrt sich nicht von allein!

Wenn Geld rauskommen soll, muss immer mehr Geld in das System investiert werden. Wer behauptet, es handele sich um ein Spiel und es funktioniere schon deswegen, weil die Beschenkten ja wieder als Neuteilnehmer einsteigen und einen Teil des Geschenkten einzahlen, glaubt an das Wunder der Geldvermehrung. Schenkkreise funktionieren nach dem klassischen Schneeballsystem, das heisst, nach jeder "Spielrunde" sind für jeden Beschenkten (meist) acht neue Geldgeber zu finden. Damit ein Neueinsteiger, der schon bezahlt hat, auch nur eine theoretische Chance hat selbst einmal beschenkt zu werden, ist er gezwungen, selbst neue Opfer zu finden.
Natürlich bestreiten die Hintermänner immer, dass es sich um ein illegales Schneeballsystem handelt. Und ebenso wird behauptet, es sei selbstverständlich niemand gezwungen neue Teilnehmerinnen oder Teilnehmer zu finden. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass nur so das System funktioniert. Auch wird bei der Anwerbung von neuen Teilnehmenden versichert, dass Schenkkreise nicht grundsätzlich verboten seien, sondern sich lediglich in einem so genannten Graubereich befinden, was falsch ist.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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