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Der Grossbrand in Flims GR vom Dienstag, 6. Juni 2006 hat in der Dorfbevölkerung tiefe Betroffenheit und Unsicherheit, aber auch eine sehr grosse Solidarität mit den 27 obdachlosen Einwohnerinnen und Einwohnern ausgelöst. Inzwischen ist auch die Brandursache geklärt. In der Bevölkerung wird aber noch immer nach Erklärungen gesucht, weshalb sich das Feuer explosionsartig auf die insgesamt 14 betroffenen Gebäude, sieben Wohnhäuser und sieben Ställe ausdehnen konnte. Die technischen Ermittlungen hinzu sind noch nicht abgeschlossen.

Die Brandermittlung der Kantonspolizei Graubünden hat zusammen mit Fachleuten bisher jedoch festgestellt, dass im Stallgebäude, wo der Brand ausgebrochen war, Brennstoffe gelagert waren. So explodierte dort ein 200 Liter Fass mit Leichtbenzin, das zur Verwendung von Beleuchtungskörpern bestimmt war. Zudem stand im gleichen Objekt noch ein weiteres Fass, das teilweise mit Motorenöl gefüllt war. Gemäss Auffassung der Brandfachleute sind es die Verkettung von mehreren unglücklichen Umständen, die zu der explosionsartigen Ausdehnung der Feuerwalze führten. Einmal sind es die im Stall gelagerten Brennstoffe, die als Brandbeschleuniger hauptsächlich zur raschen Ausdehnung des Schadenfeuers führten. Andererseits sind es aber auch die fehlenden Brandabschnitte auf dieser terrassenförmig angelegten Überbauung, da keine Brandmauern vorhanden waren. Solche waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Überbauung noch nicht üblich und daher gesetzlich auch nicht verlangt.

Feuerwehreinsatz
Bekanntlich wurde die Feuerwehr durch Anwohner rasch informiert und 30 Feuerwehrleute trafen innert 10 Minuten am Brandplatz ein. Trotz dieser raschen Intervention standen zu dieser Zeit bereits sechs Gebäude in Vollbrand! Der Übergriff auf weitere drei bis vier Gebäude war ebenfalls bereits erfolgt.
Als Sofortmassnahme wurden unverzüglich fünf Nachbarfeuerwehren zur Unterstützung aufgeboten. 168 Feuerwehrleute mit insgesamt sechs Tanklöschfahrzeugen, einem Hubretter und einer Autodrehleiter kämpften mehrere Stunden gegen das Inferno.
Dem raschen und mutigen Handeln der Einsatzkräfte und Anwohner ist es zu verdanken, dass glücklicherweise keine Toten und Verletzten zu beklagen waren.

Vorsicht mit brennbaren Flüssigkeiten!
Jedermann ist gesetzlich verpflichtet, mit Treibstoffen vorsichtig umzugehen. Dies gilt in besonderem Masse für leicht entzündliches Benzin. Auch Kleinmengen von brennbaren Flüssigkeiten bedingen separate, für die Lagerung geeignete Räume, die den Brandschutzvorschriften entsprechen. Die Lagerung in Ställen ist grundsätzlich verboten.
Die Gebäudeversicherung und das Feuerpolizeiamt Graubünden fordern die Bevölkerung auf, ihre Räumlichkeiten in Bezug auf die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten zu überprüfen.

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden
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