Umfangreiche polizeiliche Ermittlungen führten zum Erfolg: die
Churer Grabschänder
sind gefasst. Das Tätertrio, ein 17-jähriger Jugendlicher und zwei
19-jährige Männer aus dem
Bündner Rheintal sind geständig, im März 2006 in Chur in
unterschiedlicher
Zusammensetzung Grabschändungen verübt und Sachschaden angerichtet zu
haben. Die drei
Täter wurden in Polizeihaft genommen.
Auf dem Friedhof bei der Kathedrale in Chur wurden in der Nacht vom
10. auf den 11.
März 2006 bei 35 Gräbern die Grabsteine umgestossen, beschädigt oder die
Grabkreuze aus
der Verankerung gerissen und verbogen. An weiteren Gräbern wurden
Grablampen
zertrümmert und Kerzen beschädigt. In der gleichen Nacht schlug einer
der Täter an der
Evangelisch-Methodistischen Kirche an der St. Margrethenstrasse die
Glaseinsätze der
Eingangstüre ein. Ebenfalls wurden an der Bethelkapelle am Haldenweg 7
mehrere Fenster
zertrümmert. In Nacht vom 29. auf den 30 März 2006 schlugen zwei der
Grabschänder erneut
zu und verwüsteten Gräber auf dem Friedhof Chur Masans. Insgesamt 20
Grabsteine wurden
umgeworfen sowie zwei Holzkreuze umgestossen und beschädigt.
Die Taten hatten bei Angehörigen und Hinterbliebenen, aber auch in
der Bevölkerung
grosse Bestürzung, Unmut und Besorgnis ausgelöst. Gestützt darauf hat
die Churer
Stadtverwaltung Sicherheitsmassnahmen für die Friedhöfe veranlasst.
Übermässiger Alkoholgenuss
Das Tatmotiv ist noch nicht restlos geklärt und bedarf noch weiterer
Abklärungen.
Aufgrund des bisherigen Ermittlungsergebnisses ist davon auszugehen,
dass die Täter vor den
jeweiligen Grabschändungen und Sachbeschädigungen übermässig Alkohol
konsumiert hatten
und mit den Taten ihre Aggressionen abbauen wollten.
Gefängnis oder Busse
Gegen die beiden Erwachsenen und den Jugendlichen wurden
entsprechende
Strafuntersuchungen eröffnet. Die Täter haben sich wegen Störung des
Totenfriedens nach
Artikel 262 des Schweizerischen Strafgesetzbuches und Sachbeschädigungen
im Sinne von
Art. 144 Strafgesetzbuch vor dem Richter zu verantworten. Dafür können
die beiden
Erwachsenen mit Gefängnis bis zu 3 Jahren oder Busse bestraft werden.
Für den Jugendlichen
kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung, das Erziehungsmassnahmen oder
Einschliessungsstrafe bis zu einem Jahr vorsieht.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden