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Umfangreiche polizeiliche Ermittlungen führten zum Erfolg: die Churer Grabschänder sind gefasst. Das Tätertrio, ein 17-jähriger Jugendlicher und zwei 19-jährige Männer aus dem Bündner Rheintal sind geständig, im März 2006 in Chur in unterschiedlicher Zusammensetzung Grabschändungen verübt und Sachschaden angerichtet zu haben. Die drei Täter wurden in Polizeihaft genommen.
Auf dem Friedhof bei der Kathedrale in Chur wurden in der Nacht vom 10. auf den 11. März 2006 bei 35 Gräbern die Grabsteine umgestossen, beschädigt oder die Grabkreuze aus der Verankerung gerissen und verbogen. An weiteren Gräbern wurden Grablampen zertrümmert und Kerzen beschädigt. In der gleichen Nacht schlug einer der Täter an der Evangelisch-Methodistischen Kirche an der St. Margrethenstrasse die Glaseinsätze der Eingangstüre ein. Ebenfalls wurden an der Bethelkapelle am Haldenweg 7 mehrere Fenster zertrümmert. In Nacht vom 29. auf den 30 März 2006 schlugen zwei der Grabschänder erneut zu und verwüsteten Gräber auf dem Friedhof Chur Masans. Insgesamt 20 Grabsteine wurden umgeworfen sowie zwei Holzkreuze umgestossen und beschädigt.
Die Taten hatten bei Angehörigen und Hinterbliebenen, aber auch in der Bevölkerung grosse Bestürzung, Unmut und Besorgnis ausgelöst. Gestützt darauf hat die Churer Stadtverwaltung Sicherheitsmassnahmen für die Friedhöfe veranlasst.

Übermässiger Alkoholgenuss
Das Tatmotiv ist noch nicht restlos geklärt und bedarf noch weiterer Abklärungen. Aufgrund des bisherigen Ermittlungsergebnisses ist davon auszugehen, dass die Täter vor den jeweiligen Grabschändungen und Sachbeschädigungen übermässig Alkohol konsumiert hatten und mit den Taten ihre Aggressionen abbauen wollten.

Gefängnis oder Busse
Gegen die beiden Erwachsenen und den Jugendlichen wurden entsprechende Strafuntersuchungen eröffnet. Die Täter haben sich wegen Störung des Totenfriedens nach Artikel 262 des Schweizerischen Strafgesetzbuches und Sachbeschädigungen im Sinne von Art. 144 Strafgesetzbuch vor dem Richter zu verantworten. Dafür können die beiden Erwachsenen mit Gefängnis bis zu 3 Jahren oder Busse bestraft werden. Für den Jugendlichen kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung, das Erziehungsmassnahmen oder Einschliessungsstrafe bis zu einem Jahr vorsieht.

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden
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