Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Am Dienstagabend, 6. Juni 2006, wurden bei einem Grossbrand im Dorfzentrum von Flims insgesamt 14 Gebäude, davon sieben Wohnhäuser und sieben Ställe, vollständig zerstört. Zudem wurden elf weitere Häuser in der Umgebung zum Teil durch das Feuer, zum Teil durch die Löscharbeiten in Mitleidenschaft gezogen. Auch ein parkierter Personenwagen fing durch die Strahlungswärme Feuer und brannte total aus. Beim Grossbrand entstand zum Nachteil von insgesamt 59 Geschädigten ein Sachschaden von total 9,382 Millionen Franken (Gebäudeschaden: 7.329 Millionen Franken; Mobiliarschaden: 2,043 Mio. Franken; Fahrzeugschaden: ca. 10'000 Franken).

Zur Bekämpfung des Grossbrandes standen insgesamt 174 Feuerwehrleute von Flims und aus den Nachbargemeinden im Einsatz. Erst nach ca. acht Stunden konnte das Feuer unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden. Zwei Schüler mussten mit Verdacht auf Rauchvergiftung ins Spital eingewiesen werden. Beide konnten jedoch nach einer ärztlichen Kontrolle wieder nach Hause entlassen werden. Beim Löscheinsatz zogen sich auch zwei Feuerwehrleute leichte Verletzungen zu.

Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass das Feuer vorsätzlich gelegt worden war. Als Täterin konnte eine 16-jährige, in Flims wohnhafte Jugendliche ermittelt werden. In der Untersuchung gab die Jugendliche an, sie habe das am Boden liegende Heu-/Laubgemisch mit einem Feuerzeug angezündet und den Stall anschliessend verlassen. Darüber, dass auch benachbarte Gebäude vom Feuer erfasst werden könnten, habe sie sich keine Gedanken gemacht. Als Motiv für die Brandlegung gab die Jugendliche an, sie habe dem Freund ihrer Mutter "eins auswischen" wollen. Bezüglich der hiefür angegebenen Gründe wird gegen den Freund der Mutter ein separates Verfahren geführt. In diesem Zusammenhang wird auch abgeklärt, ob und inwieweit das widerrechtlich im fraglichen Stall gelagerte Fass mit ca. 200 Liter Leichtbenzin den Brandverlauf beeinflusst hat.

Die Jugendanwaltschaft Graubünden hat nun das Strafverfahren gegen die 16-jährige Jugendliche aus Flims abgeschlossen. Mit Entscheid vom 8. November 2006 wurde sie der Brandstiftung gemäss Art. 221 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen.

Die Jugendliche war bereits Mitte Juni 2006 - unmittelbar im Anschluss an ihr Geständnis - durch die zuständige Vormundschaftsbehörde fremdplatziert worden. Anfangs August 2006 wurde sie - gestützt auf die Empfehlungen eines jugendpsychiatrischen Gutachtens - in ein Therapie- und Jugendheim eingewiesen, wo sie sich auch heute noch aufhält. Von der Aussprechung einer zusätzlichen jugendstrafrechtlichen Massnahme oder Strafe wurde daher im Sinne von Art. 98 Abs. 2 StGB abgesehen. Die Jugendliche wird gemäss Beschluss der Vormundschaftsbehörde für die Dauer von mindestens einem Jahr im Jugend- und Therapieheim verbleiben müssen, wo sie auch eine entsprechende therapeutische Betreuung erhält.

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden
Neuer Artikel