Am Dienstagabend, 6. Juni 2006, wurden bei einem Grossbrand im
Dorfzentrum von Flims
insgesamt 14 Gebäude, davon sieben Wohnhäuser und sieben Ställe,
vollständig zerstört. Zudem
wurden elf weitere Häuser in der Umgebung zum Teil durch das Feuer, zum
Teil durch die
Löscharbeiten in Mitleidenschaft gezogen. Auch ein parkierter
Personenwagen fing durch die
Strahlungswärme Feuer und brannte total aus. Beim Grossbrand entstand
zum Nachteil von insgesamt
59 Geschädigten ein Sachschaden von total 9,382 Millionen Franken
(Gebäudeschaden: 7.329
Millionen Franken; Mobiliarschaden: 2,043 Mio. Franken; Fahrzeugschaden:
ca. 10'000 Franken).
Zur Bekämpfung des Grossbrandes standen insgesamt 174 Feuerwehrleute
von Flims und aus den
Nachbargemeinden im Einsatz. Erst nach ca. acht Stunden konnte das Feuer
unter Kontrolle gebracht
und gelöscht werden. Zwei Schüler mussten mit Verdacht auf
Rauchvergiftung ins Spital eingewiesen
werden. Beide konnten jedoch nach einer ärztlichen Kontrolle wieder nach
Hause entlassen werden.
Beim Löscheinsatz zogen sich auch zwei Feuerwehrleute leichte
Verletzungen zu.
Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass das
Feuer vorsätzlich gelegt worden
war. Als Täterin konnte eine 16-jährige, in Flims wohnhafte Jugendliche
ermittelt werden. In der
Untersuchung gab die Jugendliche an, sie habe das am Boden liegende
Heu-/Laubgemisch mit einem
Feuerzeug angezündet und den Stall anschliessend verlassen. Darüber,
dass auch benachbarte Gebäude
vom Feuer erfasst werden könnten, habe sie sich keine Gedanken gemacht.
Als Motiv für die
Brandlegung gab die Jugendliche an, sie habe dem Freund ihrer Mutter
"eins auswischen" wollen.
Bezüglich der hiefür angegebenen Gründe wird gegen den Freund der Mutter
ein separates Verfahren
geführt. In diesem Zusammenhang wird auch abgeklärt, ob und inwieweit
das widerrechtlich im
fraglichen Stall gelagerte Fass mit ca. 200 Liter Leichtbenzin den
Brandverlauf beeinflusst hat.
Die Jugendanwaltschaft Graubünden hat nun das Strafverfahren gegen
die 16-jährige Jugendliche
aus Flims abgeschlossen. Mit Entscheid vom 8. November 2006 wurde sie
der Brandstiftung gemäss
Art. 221 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen.
Die Jugendliche war bereits Mitte Juni 2006 - unmittelbar im
Anschluss an ihr Geständnis - durch
die zuständige Vormundschaftsbehörde fremdplatziert worden. Anfangs
August 2006 wurde sie -
gestützt auf die Empfehlungen eines jugendpsychiatrischen Gutachtens -
in ein Therapie- und
Jugendheim eingewiesen, wo sie sich auch heute noch aufhält. Von der
Aussprechung einer zusätzlichen
jugendstrafrechtlichen Massnahme oder Strafe wurde daher im Sinne von
Art. 98 Abs. 2 StGB
abgesehen. Die Jugendliche wird gemäss Beschluss der
Vormundschaftsbehörde für die Dauer von
mindestens einem Jahr im Jugend- und Therapieheim verbleiben müssen, wo
sie auch eine
entsprechende therapeutische Betreuung erhält.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden