Immer wieder versuchen so genannte Differenzbetrüger, bei
angeblichen Kaufgeschäften
vorerst zu hohe Summen per Check zu bezahlen und danach den
Differenzbetrag
zurückzufordern. Die Opfer werden jedoch mit gefälschten oder
ungedeckten Checks übers
Ohr gehauen und zudem um zurückerstattete Geldsummen betrogen. Deshalb
warnt die
Kantonspolizei Graubünden: Senden sie nie einen aus einem Geschäft
angeblich
resultierenden Differenzbetrag per Geldanweisung zurück!
Beim Kauf eines Autos über das Internet, beim Mieten einer Wohnung
aufgrund eines
Zeitungsinserats oder bei der Reservierung eines Hotelarrangements
mittels E-Mail bieten die Betrüger
in der Regel als Bezahlung einen Check an. Dieser wird auf einen
wesentlich höheren Betrag als die
Kaufsumme ausgestellt und durch den Betrüger dem Verkäufer oder
Vermieter zugestellt. Wenn dieser
nicht von sich aus auf die zuviel überwiesene Kaufsumme hinweist,
gelangt der Betrüger wiederum an
den Verkäufer mit der Bitte, den Differenzbetrag per Geldanweisung
zurückzusenden. Später stellt sich
aber heraus, dass der Check gefälscht oder nicht gedeckt ist.
Hinter diesen Betrügerei werden Strukturen wie bei der bekannten
„Nigeria Connection“ [siehe
auch www.kapo.ch (Aktuell/Warnung)] vermutet, die seit Jahren mit
getürkten Geldwäschereigeschäften
Privatpersonen und Geschäftsleute aufs Kreuz legen. Die polizeilichen
Ermittlungen nach den
international operierenden Betrügern verlaufen in der Regel ergebnislos:
Die angegebene Telefon- oder
Mobile-Nummer ist in Wirklichkeit ein Faxanschluss, welcher meistens
gemietet ist und an eine E-Mail-
Adresse weitergegeben wird. Zudem sind die angeführten Mobile-Nummern
jeweils nicht registriert.
Die Polizei warnt deshalb dringend davon ab, von Unbekannten bei
solchen Geschäften Checks
als Bezahlung zu akzeptieren. Zudem sollte Bargeld wenn möglich in den
Räumen einer Bank
entgegengenommen und sofort einbezahlt werden; damit ist auch das
Falschgeldrisiko ausgeschlossen.
Meldungen über verdächtigte Kaufaktivitäten können auch bei der
Koordinationsstelle zur
Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) gemacht werden:
www.cybercrime.admin.ch.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden