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Immer wieder versuchen so genannte Differenzbetrüger, bei angeblichen Kaufgeschäften vorerst zu hohe Summen per Check zu bezahlen und danach den Differenzbetrag zurückzufordern. Die Opfer werden jedoch mit gefälschten oder ungedeckten Checks übers Ohr gehauen und zudem um zurückerstattete Geldsummen betrogen. Deshalb warnt die Kantonspolizei Graubünden: Senden sie nie einen aus einem Geschäft angeblich resultierenden Differenzbetrag per Geldanweisung zurück!

Beim Kauf eines Autos über das Internet, beim Mieten einer Wohnung aufgrund eines Zeitungsinserats oder bei der Reservierung eines Hotelarrangements mittels E-Mail bieten die Betrüger in der Regel als Bezahlung einen Check an. Dieser wird auf einen wesentlich höheren Betrag als die Kaufsumme ausgestellt und durch den Betrüger dem Verkäufer oder Vermieter zugestellt. Wenn dieser nicht von sich aus auf die zuviel überwiesene Kaufsumme hinweist, gelangt der Betrüger wiederum an den Verkäufer mit der Bitte, den Differenzbetrag per Geldanweisung zurückzusenden. Später stellt sich aber heraus, dass der Check gefälscht oder nicht gedeckt ist.

Hinter diesen Betrügerei werden Strukturen wie bei der bekannten „Nigeria Connection“ [siehe auch www.kapo.ch (Aktuell/Warnung)] vermutet, die seit Jahren mit getürkten Geldwäschereigeschäften Privatpersonen und Geschäftsleute aufs Kreuz legen. Die polizeilichen Ermittlungen nach den international operierenden Betrügern verlaufen in der Regel ergebnislos: Die angegebene Telefon- oder Mobile-Nummer ist in Wirklichkeit ein Faxanschluss, welcher meistens gemietet ist und an eine E-Mail- Adresse weitergegeben wird. Zudem sind die angeführten Mobile-Nummern jeweils nicht registriert.

Die Polizei warnt deshalb dringend davon ab, von Unbekannten bei solchen Geschäften Checks als Bezahlung zu akzeptieren. Zudem sollte Bargeld wenn möglich in den Räumen einer Bank entgegengenommen und sofort einbezahlt werden; damit ist auch das Falschgeldrisiko ausgeschlossen.

Meldungen über verdächtigte Kaufaktivitäten können auch bei der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) gemacht werden: www.cybercrime.admin.ch.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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