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Sicherheit durch Sichtbarkeit - so lautete das Motto für den ersten nationalen Aktionstag „Tag des Lichts“ vom 8. November 2007. Die Kantonspolizei Graubünden führte an diesem Tag flächendeckend im ganzen Kanton gezielte Lichtkontrollen an allen Fahrzeugen durch. Dabei wurden die Lenker ohne oder mit zuviel Licht auf die Problematik aufmerksam gemacht. Die meisten Fahrzeuglenker hatten Verständnis für diese Lichtkontrollen.
Die schweizerischen Polizeikorps, die Sicherheitsdelegierten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und der Schweizerische Fahrrad-Motorrad-Gewerbe-Verband SFMGV beteiligten sich aktiv am Tag des Lichts. Unterstützt wurden sie von Gemeinden, Schulen und teilweise von Fahrradhändlern und Garagen. Mit Plakaten und Abgabe einer praktischen Sicherheits-Check-Liste für Fussgänger (Schüler, Eltern, Senioren) sowie mit gezielten Kontrollen der Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung und der korrekten Ausrüstung von Autos und Zweirädern wurde die Bevölkerung unter dem Motto „Helle Köpfe haben Licht“ aufgerufen, der Sichtbarkeit im Strassenverkehr bewusster Beachtung zu schenken.
Dabei konnte die Kantonspolizei Graubünden feststellen, dass vor allem bei Schulkindern und Jugendlichen die Beleuchtung der Fahrräder nicht immer einwandfrei funktionierte. Die Polizei möchte deshalb nochmals an alle Eltern appellieren, für eine entsprechende Beleuchtung an den Zweirädern ihrer Sprösslinge zu sorgen, wenn Kinder vom Alter her oder aus finanziellen Gründen nicht selbst dazu in der Lage sind.
Motorfahrzeuglenkende sind aufgefordert, vermehrt die Heck- und Windschutzscheiben sauber zu halten sowie die Funktionstüchtigkeit der Fahrzeugbeleuchtung regelmässig zu überprüfen. Die Abblend- oder die Tagfahrlichter der Motorfahrzeuge sollen auch tagsüber eingeschaltet sein. Einige Beanstandungen gab es wegen eingeschalteten Nebellichtern. Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 Meter beträgt. Der Vorteil der Sicherheitsmassnahmen ist, dass sie für alle Verkehrsteilnehmenden mit kleinstem Aufwand umsetzbar sind - wirkungsvoll für die eigene Sicherheit und die der anderen.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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