Sicherheit durch Sichtbarkeit - so lautete das Motto für den ersten nationalen
Aktionstag „Tag des Lichts“ vom 8. November 2007. Die Kantonspolizei Graubünden
führte an diesem Tag flächendeckend im ganzen Kanton gezielte Lichtkontrollen an
allen Fahrzeugen durch. Dabei wurden die Lenker ohne oder mit zuviel Licht auf die
Problematik aufmerksam gemacht. Die meisten Fahrzeuglenker hatten Verständnis für
diese Lichtkontrollen.
Die schweizerischen Polizeikorps, die Sicherheitsdelegierten der Beratungsstelle
für Unfallverhütung (bfu) und der Schweizerische Fahrrad-Motorrad-Gewerbe-Verband
SFMGV beteiligten sich aktiv am Tag des Lichts. Unterstützt wurden sie von Gemeinden,
Schulen und teilweise von Fahrradhändlern und Garagen. Mit Plakaten und Abgabe einer
praktischen Sicherheits-Check-Liste für Fussgänger (Schüler, Eltern, Senioren) sowie mit
gezielten Kontrollen der Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung und der korrekten
Ausrüstung von Autos und Zweirädern wurde die Bevölkerung unter dem Motto „Helle
Köpfe haben Licht“ aufgerufen, der Sichtbarkeit im Strassenverkehr bewusster
Beachtung zu schenken.
Dabei konnte die Kantonspolizei Graubünden feststellen, dass vor allem bei
Schulkindern und Jugendlichen die Beleuchtung der Fahrräder nicht immer einwandfrei
funktionierte. Die Polizei möchte deshalb nochmals an alle Eltern appellieren, für eine
entsprechende Beleuchtung an den Zweirädern ihrer Sprösslinge zu sorgen, wenn
Kinder vom Alter her oder aus finanziellen Gründen nicht selbst dazu in der Lage sind.
Motorfahrzeuglenkende sind aufgefordert, vermehrt die Heck- und
Windschutzscheiben sauber zu halten sowie die Funktionstüchtigkeit der
Fahrzeugbeleuchtung regelmässig zu überprüfen. Die Abblend- oder die Tagfahrlichter
der Motorfahrzeuge sollen auch tagsüber eingeschaltet sein. Einige Beanstandungen
gab es wegen eingeschalteten Nebellichtern. Nebellichter und Nebelschlusslichter
dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder
starken Regens weniger als 50 Meter beträgt. Der Vorteil der Sicherheitsmassnahmen
ist, dass sie für alle Verkehrsteilnehmenden mit kleinstem Aufwand umsetzbar sind
- wirkungsvoll für die eigene Sicherheit und die der anderen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden