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Ist es Ihnen nicht auch schon aufgefallen oder haben Sie sich als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer sogar schon darüber geärgert, dass Fahrzeuglenker das Blinken zunehmend vergessen oder gar für überflüssig halten? Viele Radfahrer biegen ab, ohne dies dem übrigen Verkehr durch Handzeichen anzuzeigen.
Gerade die konsequente Betätigung des Blinkers oder die rechtzeitige Abgabe von Handzeichen trägt jedoch wesentlich sowohl zur Sicherheit als auch zur Flüssigkeit des Straßenverkehrs bei.
Sehr oft kommt es gemäss Unfallstatistik wegen fehlender Zeichengebung zu folgenschweren Verkehrsunfällen mit erheblichen Personen- oder hohen Sachschäden.

Sich verständigen beim Richtungswechsel
Jeder Fahrtrichtungswechsel, jeder Wechsel der Fahrspur oder des Fahrstreifens ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe ist und Ihre Fahrtabsicht erkennen kann oder ob Sie weit und breit alleine unterwegs sind. Ich zeige meine Absicht an, um Konfliktsituationen zu vermeiden.

Beim Überholen
Die Verpflichtung, rechtzeitig und deutlich Zeichen zu geben, gilt sowohl für das Ausscheren zum Überholen als auch für das anschliessende Wiedereinbiegen.
Auf der Autobahn betätige ich den Richtungsblinker bei jedem Spurwechsel.

Abbiegen

Kreisverkehr
Das korrekte Benützen der Richtungsblinker im Kreisverkehr beeinflusst den Verkehrsfluss positiv.
Vor der Einfahrt in den Kreisel muss der Blinker nicht gestellt werden. Vor dem Verlassen des Kreisels muss ein Handzeichen oder der Blinker nach rechts gestellt werden. Dies darf nicht zu früh erfolgen, damit einfahrende Fahrzeuglenker nicht irritiert werden und zu früh einbiegen.

Haltestellen von Bussen im Linienverkehr
Kündigt der Führer eines Busses im Linienverkehr innerorts bei einer gekennzeichneten Haltestelle mit den Richtungsblinkern an, dass er wegfahren will, so müssen die von hinten herannahenden Fahrzeugführer nötigenfalls die Geschwindigkeit mässigen oder halten, um die Wegfahrt zu ermöglichen.

Verwendung des Warnblinklichts
Diese dürfen nur zur Warnung vor Gefahren wie folgt verwendet werden:
Am stehenden Fahrzeug zusätzlich zum Pannensignal sowie beim gekennzeichneten Schulbus beim Ein- und Aussteigenlassen der Schüler.
Am fahrenden Fahrzeug, namentlich vor einer unvermutet auftauchenden Unfallstelle, einem Fahrzeugstau, oder auf Autobahnen und Autostrassen zum Abschleppen
Denken Sie deshalb bitte im Interesse der eigenen Sicherheit, aber auch im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer immer daran:

Korrekte Zeichen schaffen Klarheit!

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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