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Immer wieder versuchen Betrüger beim Buchen von Hotelzimmern, beim Mieten von Wohnungen oder bei einem Kauf über Internet zum Erfolg zu gelangen. Nachdem die Parteien handelseinig geworden sind, werden die vereinbarten Miet- oder Kaufpreise mittels Check bezahlt. Die zugestellten Checks weisen einen zu hohen Betrag auf. Sofern sich die Vermieter oder Verkäufer nicht ohnehin melden, gelangen die Betrüger mit der Bitte an ihre Opfer, den Differenzbetrag per Geldanweisung zu retournieren. Da der Check meistens einer ersten Überprüfung standhält, wird der Gegenwert dem Vermieter oder Verkäufer mit dem Vermerk ''Eingang vorbehalten`` auf dem Bankkonto gutgeschrieben. Erst später, nach Überweisung des Differenzbetrages, stellt sich heraus, dass der eingereichte Check gefälscht ist. Die Bank belastet deshalb den unter Vorbehalt gutgeschriebenen Betrag wiederum zurück. Den Opfern von Checkbetrügern entsteht dadurch ein in der Regel nicht mehr rückgängig zu machender Schaden. Ein besonderes Merkmal dieser Betrugsform ist, dass die Opfer praktisch nie in physischen Kontakt mit den Betrügern gelangen. Die Kommunikation erfolgt fast ausschliesslich per E-Mail, allenfalls auch mittels Mobiltelefon.

Die Kantonspolizei Graubünden rät deshalb, Geschäfte mit Unbekannten besser gegen Banküberweisungen zu tätigen und Rückzahlungen im Zusammenhang mit zu hoch ausgestellten Checks nur nach vorgängiger Deckungs-Prüfung Ihrer Bank zu tätigen.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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