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Das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage ist nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich. Deshalb beteiligt sich die Kantonspolizei Graubünden zusammen mit anderen Polizeikorps der Schweiz an der Verkehrssicherheitskampagne ''Handy am Steuer``. Die Verkehrsteilnehmenden sollen mittels Plakatkampagnen und vermehrten Schwerpunktkontrollen für das Problem sensibilisiert werden.

Ziel der Kampagne 2008, die im September während rund drei Wochen durchgeführt wird, ist es, die Zahl der durch Unaufmerksamkeit verursachten Verkehrsunfälle, insbesondere durch die Benützung von Mobiltelefonen, zu senken. Ein weiteres Ziel der Kampagne besteht darin, Fahrzeuglenkende besser über die Rechtslage zu orientieren. Zwar wissen die meisten Automobilisten, dass die Benützung von Mobiltelefonen am Steuer verboten und strafbar ist. Dass ein solches Verhalten mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken oft noch keineswegs erledigt ist, dürfte hingegen den wenigsten bewusst sein. Wenn beispielsweise ein telefonierender Fahrzeuglenker die Verkehrsregeln in schwerer Weise missachtet und dabei andere Personen in Gefahr bringt, wird das ordentliche Strafverfahren angewendet.

Auch Freisprechanlagen können gefährlich sein
Die Kampagne soll auch die Problematik von Freisprechanlagen aufzeigen. Damit zu telefonieren ist in der Schweiz nicht explizit verboten, soweit die Konzentration auf den Verkehr nicht eingeschränkt wird. Sobald der Lenker wegen des Telefonierens abgelenkt ist, wird sein Verhalten aber gesetzeswidrig. Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden. Auch wer mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert, wird zur Rechenschaft gezogen, wenn er infolge Telefonierens einen Verkehrsunfall verursacht oder jemanden gefährdet.

Studien belegen Sicherheitsrisiko
Verschiedene internationale Studien belegen, dass Handybenützer im Strassenverkehr ein Sicherheitsrisiko darstellen. Wer beim Autofahren telefoniert, ist abgelenkt, und die Gefahr steigt, in kritischen Situationen falsch oder zu spät zu reagieren. Die Orientierung ist beeinträchtigt, der Fahrstil unregelmässig und Fahrfehler häufen sich. Typische Folgen sind das Abkommen von der Fahrbahn, Auffahrunfälle und Missachten des Vortritts für Fussgänger am Fussgängerstreifen, nicht zuletzt auch Frontalkollisionen mit tödlichem Ausgang.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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