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Die Umsetzung der EU-Abkommen Schengen/Dublin am 12. Dezember 2008 wird für die einheimische Bevölkerung einige Auswirkungen haben. Ziel dieser Abkommen mit der Europäischen Union ist in erster Linie der Abbau der systematischen Personenkontrollen an den Binnengrenzen zur Vervollständigung der Personenfreizügigkeit. Dies soll aber nicht zu einer Verschlechterung der inneren Sicherheit führen, weshalb ein Bündel von Massnahmen beschlossen wurde, welche die innere Sicherheit garantieren, ja sogar verstärken sollen.

Flugplatz Samedan wird zur Schengen-Aussengrenze
Zu diesen Massnahmen gehört beispielsweise die Verstärkung der Grenzkontrollen an der Schengen-Aussengrenze. Auch Graubünden wird nach der Umsetzung der Abkommen eine Schengen-Aussengrenze haben. Es ist der Flugplatz Samedan, auf dem auch Flugzeuge landen, welche aus Staaten kommen, die nicht zum Schengenraum gehören. Die entsprechenden Kontrollen hat der Kanton Graubünden dem Grenzwachtkorps (GWK) übertragen.

Direkter Zugriff auf das Schengener Informationssystem
Mit der Einführung des Schengener Informationssystems (SIS) werden die Kantonspolizei Graubünden und das Grenzwachtkorps direkten Zugriff auf sämtliche Fahndungsdaten aller Mitgliedstaaten der Abkommen haben. Dies erleichtert die internationale Zusammenarbeit erheblich.

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Grenzwachtkorps
In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Kantonspolizei Graubünden und dem GWK wurden als Ersatz für die wegfallenden systematischen Personenkontrollen an den Grenzübergängen Massnahmen beschlossen, mit denen das heutige Sicherheitsniveau aufrecht erhalten werden kann. Der Grenzraum des GWK wurde über die Julier-, Albula- und Flüelapassachse bis Thusis, Klosters und Bergün erweitert. In diesem Raum wird das Grenzwachtkorps ermächtigt, bestimmte polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. So können die Grenzwächter zum Beispiel Personen- und Verkehrskontrollen durchführen und einfache Übertretungen selbstständig ahnden. Schwere Widerhandlungen werden weiterhin durch die Kantonspolizei bearbeitet. Auch gemischte Patrouillen mit Mitarbeitenden der Kantonspolizei und des Grenzwachtkorps sowie gemeinsame Kontrollaktionen, wie schon heute durchgeführt, sollen im erweiterten Grenzraum intensiviert werden.

Fürstentum Liechtenstein
Das Fürstentum Liechtenstein ist noch nicht dem Schengenraum beigetreten. Deshalb ist die Grenze des Fürstentums rechtlich gesehen eine Schengen-Aussengrenze. Die Kantonspolizeien St. Gallen und Graubünden unterstützen das GWK bei den grenzpolizeilichen Kontrollen um Liechtenstein.

Grenzposten bleiben besetzt/Zollkontrollen bleiben bestehen
Weil die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist, wird das Grenzwachtkorps nach wie vor Zollkontrollen durchführen. Die Grenzwächter bleiben bei den Grenzposten stationiert. Eine Zollkontrolle ist mehr als nur eine Warenkontrolle: Es geht um die Wahrnehmung von zollpolizeilichen Aufgaben zur Schmuggelbekämpfung (Widerhandlungen in den Bereichen Zoll und Mehrwertsteuer, Betäubungsmittel, Waffen/Kriegsmaterial, radioaktives Material, Arten- und Markenschutz, Kulturgüterschutz usw.), Fahrzeug- und Sachfahndung (inkl. gestohlene oder gefälschte Dokumente), sowie wirtschaftspolizeiliche, fiskalpolizeiliche, handelpolizeiliche, gewerbepolizeiliche und gesundheitspolizeiliche Aufgaben. Diese Bereiche sind nicht von Schengen tangiert. Die Gesetzesgrundlagen bleiben unverändert und die Kontrolltätigkeit bleibt gleich. Zu jedem Zeitpunkt der Zollkontrolle (aber nicht systematisch) ist der Grenzwächter befugt, einen Ausweis zu verlangen, um notwendige Informationen für die Zollkontrolle zu entnehmen, zur Eigensicherung oder aufgrund eines aufkommenden polizeilichen Anfangsverdachts. In diesem Rahmen dürfen, bei Bedarf, sämtliche polizeilichen und fremdenpolizeilichen Informationssysteme angefragt werden. Zollkontrollen können - auch mit Schengen - in der ganzen Schweiz (auch im Landesinnern) durchgeführt werden. Sie können im rückwärtigen Raum mit einer gezielten Personenkontrolle kombiniert werden.

Im ganzen Kanton darf das GWK somit weiterhin zollpolizeiliche und grenzpolizeiliche Kontrollen vornehmen.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden und Grenzwachtkorps III
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