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So genannte Checkdifferenzbetrüger bieten bei einem Kauf über Internet, beim Mieten einer Wohnung aufgrund eines Zeitungsinserats oder bei der Reservation eines Hotelarrangements per E-Mail in der Regel als Bezahlung einen Check an. Diese Checks weisen einen Betrag aus, der teilweise deutlich über dem vereinbarten Kauf- oder Mietpreis liegt. Der Differenzbetrag soll auf Wunsch des Betrügers dann per Geldanweisung zurückbezahlt werden. Da der Check in der Regel einer ersten Überprüfung standhält, wird er dem Verkäufer zunächst von seiner Bank mit ''Eingang vorbehalten`` gutgeschrieben. Erst später, nach Überweisung des Differenzbetrages, kann sich dann herausstellen, dass der Check keine Deckung aufweist oder gestohlen ist. Weil die Bank die Gutschrift nur mit Vorbehalt vorgenommen hat, ist sie beim ''Platzen`` des Checks auch jederzeit berechtigt, eine Rückbelastung vorzunehmen. Den Opfern von Checkbetrügern entsteht dadurch ein in der Regel nicht mehr rückgängig zu machender Schaden.
Das besondere Merkmal dieser Checkdifferenzbetrüge liegt darin, dass die Täter praktisch nie physischen Kontakt mit ihren Opfern aufnehmen. Die Kommunikation zwischen Täterschaft und Opfer erfolgt meistens mittels E-Mail oder Mobiltelefon.
Die Kantonspolizei rät deshalb, Geschäfte mit Unbekannten besser gegen Banküberweisungen zu tätigen oder Rückzahlungen von zu hoch ausgestellten Checks nur nach vorgängiger Abklärung mit Ihrer Bank vorzunehmen.

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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