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Die Ursache des schwersten Verkehrsunfalls in der Geschichte des Bündner Strassenverkehrs ist geklärt. Beim Unfall im Viamalatunnel auf der A13 waren am 16. September 2006 neun Personen ums Leben gekommen. Da auch der Lenker des den Unfall auslösenden Fahrzeugs verstarb, hat die Staatsanwaltschaft Graubünden die Strafuntersuchung eingestellt. Die Ergebnisse der aufwendigen Untersuchungen, die zur Klärung der Unfallursache führten, wurden am Dienstag, 19. Februar 2008, an einer Medienkonferenz in Thusis vorgestellt.

Neun Todesopfer
Beim Unfall im Viamalatunnel kamen neun Menschen ums Leben: Eine vierköpfige Familie aus Deutschland in einem Alfa Romeo (zwei Kinder im Alter von eineinhalb und vier Jahren, die 33-jährige Mutter und der 41-jährige Vater), zwei Insassen eines Reisecars (eine 32-jährige Frau und ein 46-jähriger Mann aus dem Kanton Tessin), ein 52-jähriger Lastwagenchauffeur aus Deutschland, ein 90-jähriger Mercedes-Lenker aus Deutschland sowie ein 48-jähriger Personenwagenlenker aus dem Kanton Graubünden. Neun weitere Personen erlitten Verletzungen, eine davon schwere.
Fünf der neun Todesopfer sassen in den zwei Fahrzeugen, die zuerst seitlich miteinander kollidierten. Dabei handelt es sich um den Lenker des Mercedes und die Familie im Alfa Romeo. Die anderen vier Opfer kamen ums Leben, weil sie entweder den Verunfallten zu Hilfe kommen wollten oder den südlichen Tunnelausgang nicht mehr rechtzeitig vor der mit Geschwindigkeiten von bis zu zehn Metern pro Sekunde sich ausbreitenden Rauch- und Feuerwalze erreichten.

Streifkollision als Auslöser der Tragödie
Gestützt auf die getätigten Abklärungen wurde der tragische Verkehrsunfall dadurch ausgelöst, dass der nordwärts fahrende Lenker eines Mercedes A aus nachträglich nicht mehr eruierbaren Gründen über die Sicherheitslinie auf die Gegenfahrbahn geriet und seitlich mit einem korrekt entgegenkommenden Alfa Romeo kollidierte. Dadurch wurde der Alfa Romeo gegen die bergseitige Tunnelwand und zurück auf die Gegenfahrbahn geschleudert. Dort kollidierte er frontal mit einem korrekt nordwärts fahrenden Reisecar. Dabei wurden an beiden Fahrzeugen diverse Flüssigkeitsbehälter mit brennbarem Inhalt aufgebrochen. Die austretenden Flüssigkeiten in Kombination mit erhitzten Fahrzeugteilen und einem Funkenschlag lösten explosionsartig einen Brand aus. Ohne seine Fahrspur zu verlassen, fuhr der brennende Reisecar noch in den Mercedes auf der Nordspur und schob diesen bis in die Endlage vor sich her. Alle drei unfallbeteiligten Fahrzeuge brannten vollständig aus.

Strafuntersuchung eingestellt
Anlässlich der Medienkonferenz erläuterten der fallführende Untersuchungsrichter Magnus Manetsch sowie Untersuchungsrichter Claudio Riedi von der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Graubünden die Einstellung des Verfahrens. Diese ist damit begründet, dass der unfallauslösende Lenker des Mercedes beim Unfall verstorben ist. Allen anderen am Unfall Beteiligten, aber auch Dritten, kann gestützt auf die Untersuchungen kein Fehlverhalten vorgeworfen werden, das kausal für eine der Kollisionen beziehungsweise den Brandausbruch war.

Mehrgleisige Untersuchungen führen zu einheitlichem Ergebnis
Roger Vouillamoz, der Leiter der Expertengruppe des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich (WD), erklärte vor den Medien die Spurensicherung und die Rekonstruktion der einzelnen Kollisionsphasen sowie des gesamten Unfallablaufs. Für die entsprechenden Ergebnisse wurden Hunderte von Fotos, Trümmerteile und Spuren ausgewertet. Die Unfallstelle wurde auf der gesamten Länge mit Mehrbildfotogrammetrie und 3D-Laser-Scanner umfassend dokumentiert. Wesentlich zur Klärung des Unfallhergangens trugen die an der Medienkonferenz präsentierten Aufnahmen der drei Tunnelkameras bei. Die letzten Sekunden vor der ersten Kollision konnten von diesen zwar nicht erfasst werden, doch ermöglichten diese Aufzeichnungen die Einengung der Untersuchung in mehrfacher Hinsicht. Die Auswertung des Filmmaterials ergab, dass die unfallbeteiligten Fahrzeuge im Tunnelbereich nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren. Vor dem Unfall wiesen diese keine fehlenden oder defekten Fahrzeugteile auf. Schliesslich liegen keine Hinweise für ungewöhnliche Fahrweisen, für ein Nichteinhalten von Sicherheitsabständen sowie für verlorene Gegenstände oder Fahrzeugteile auf der Fahrbahn vor.
Auch die umfangreichen rechtsmedizinischen Abklärungen an den Instituten für Rechtsmedizin in Zürich und St.Gallen sowie die Erhebungen der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik in Zürich ergaben keine Widersprüche. Mit der biomechanischen Beurteilung konnten die Auswirkungen der einzelnen Unfallphasen auf die Opfer festgestellt werden. Mit Bezug auf die Unfallsituation, die Unfallauslösung, den Unfallhergang sowie das Verhalten der Unfallbeteiligten ergaben zudem die Befragungen von Augenzeugen keine wesentlichen Abweichungen.

Gemäss den chemisch-toxikologischen Auswertungen stand keiner der Unfallbeteiligten und der Verstobenen zum Unfallzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln.
Eine Wertung der verschiedensten Aspekte führte somit zum Schluss, dass die Erstkollision zwischen dem Alfa Romeo und dem Mercedes darauf zurückzuführen ist, dass dieser über die Fahrbahnmitte geriet und eine erste Seitenkollision verursachte. Die nachfolgenden Kollisionen des Alfa Romeo mit dem Reisecar und sodann des Reisecars mit dem Mercedes waren eine unvermeidbare Folge.

Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden
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