Eine Verzeigung wegen Irreführung der Rechtspflege, Verdachts des
Fahrens in angetrunkenem Zustand und pflichtwidrigem Verhalten nach
einem Verkehrsunfall ist die Folge einer Falschanzeige eines
Parkschadens. So geschehen am vergangenen Sonntag auf einer Dienststelle
der Kantonspolizei Graubünden.
Ein Ehepaar erschien am Schalter des Polizeipostens. Der Ehemann
erklärte dem Polizisten, jemand habe an seinem Personenwagen einen
Parkschaden verursacht. Zudem fehle seit diesem Vorfall das vordere
Kontrollschild. Der Mann, der zum Zeitpunkt dieser Meldung alkoholisiert
war, sagte weiter, seine Frau habe das Fahrzeug bis hierher zum
Polizeiposten gelenkt.
Bei der Begutachtung des Schadens entstanden beim Polizisten gewisse
Zweifel. Zudem erklärte die Ehefrau, nicht sie, sondern ihr Mann sei zum
Polizeiposten gefahren. Ein paar Tage später wurde das vermisste
Kontrollschild an einem Strassenrand, in der Nähe eines beschädigten
Leitpfostens, gefunden. An der gleichen Stelle lagen auch
Kunststoffteile, welche der beschädigten Stossstange zugeordnet werden
konnte.
Konfrontiert mit diesen Erkenntnissen gab der Mann schliesslich zu,
einen Selbstunfall verursacht zu haben. Er habe die Herrschaft über sein
Fahrzeug verloren, während er am Autoradio manipuliert habe. Zudem sei
er auch selbst zum Polizeiposten gefahren, um diesen Parkschaden
anzuzeigen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden