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In der Ostschweiz sind seit Februar 2009 durch die Polizei wieder vermehrt Anzeigen wegen sogenannten Enkeltrickbetrügern registriert worden. Während es in vielen Fällen bei Versuchen blieb, konnten die Betrüger seit anfangs 2009 in acht Fällen allein in Zürich insgesamt über 500'000 Franken erbeuten. Im Kanton Graubünden sind im laufenden Jahr noch keine Fälle bekannt geworden. Letztes Jahr wurden zwanzig Fälle angezeigt. Mit einer Ausnahme blieb es aber bei Betrugsversuchen.

Raffiniertes Vorgehen der Betrüger
Die vielfach älteren Personen werden telefonisch kontaktiert. Durch geschicktes Erfragen wird eine aktuelle Notlage eines Verwandten vorgetäuscht. Mit ''Du kennst mich doch`` oder ''Hallo, rat mal wer dich anruft`` oder Ähnlichem werden die Opfer meist auf Hochdeutsch in Gespräche verwickelt, in welchen die Betrüger die Darlehen zu erschleichen versuchen. Sie geben dabei überzeugend vor, Wohneigentum gekauft zu haben und bitten um hohe Bargeldbeträge. Durch weitere Anrufe wird der Druck bei den Opfern erhöht und sie werden veranlasst, grössere Beträge von Geldinstituten abzuheben. Der vermeintliche Bekannte oder Verwandte ist dann plötzlich verhindert und beauftragt eine ''Vertrauensperson``, das Geld abzuholen.
Bei vielen dieser Straftaten bleibt es bei Versuchen, da die Opfer misstrauisch werden. Kommen die Betrüger aber zu Geld, so werden nicht selten die ganzen Ersparnisse erbeutet. Die Dunkelziffer solcher Straftaten wird als hoch eingeschätzt.

So schützen Sie sich vor Enkeltrickbetrügern
Sollten Sie in ein solches Telefongespräch verwickelt werden, lassen Sie sich nicht einschüchtern. Treffen Sie nie ohne Rücksprache mit einem engen Verwandten oder Bekannten, zum Beispiel einem guten Nachbarn, die Entscheidung, Geld abzuheben. Verständigen Sie gleichzeitig die Polizei und lassen Sie sich von ihr beraten, was Sie im konkreten Fall machen sollen. Auf diese Weise sind Sie vor der Masche der Enkeltrickbetrüger gefeit.