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Die Kantonspolizei Graubünden hat zwei Vermögensdelikte von anfangs Januar in Chur sowie diverse Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgeklärt. Als Täter konnte ein 30-jähriger Schweizer überführt werden.

Der Mann läutete an der Churer Sennensteinstrasse an der Wohnungstüre des Geschädigten, den er tags zuvor zufälligerweise kennengelernt hatte. Als der Geschädigte die Türe öffnete, drängte ihn der 30-Jährige in die Wohnung zurück. Bereits am Vortag war der Mann zusammen mit dem Geschädigten in dessen Wohnung. Deshalb wusste er, wo der Geschädigte das Portemonnaie jeweils deponiert hat. Er behändigte es und verliess die Wohnung wieder. Mit der Bankkarte, welche sich im Portemonnaie befand, bezog der Mann während den folgenden beiden Tagen an diversen Bancomaten rund 800 Franken. Das Geld verbrauchte er für den Kauf von Betäubungsmitteln.

Ähnliches Vorgehen auch beim anderen Vermögensdelikt
Beim anderen Vermögensdelikt zum Nachteil eines 88-jährigen Mannes ging der Täter ähnlich vor wie beim ersten. Er lernte den Geschädigten ebenfalls am Vortag zufällig kennen. Dann suchte er die Wohnung auf und klingelte an der Tür. Der Geschädigte liess ihn hinein und sie begaben sich in die Küche. Nachdem sie rund zehn Minuten miteinander geredet hatten, verabschiedete sich der 30-Jährige und verliess die Wohnung. Dabei entwendete er in der Garderobe das Portemonnaie des Geschädigten aus einer Jackentasche. Mit der Bankkarte, welche sich im Portemonnaie befand, bezog der 30-jährige Mann anschliessend ingesamt rund 1‘500 Franken, welche er ebenfalls für seinen Drogenkonsum investierte. Der Mann ist geständig, die beiden Straftaten verübt zu haben. Er gibt auch zu, regelmässig Drogen zu konsumieren. Er wird nun an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt.
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