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Die Kantonspolizei Graubünden hat in Zusammenarbeit mit der Wildhut zehn Fälle von Wilderei, die zwischen 2014 und 2020 auf Gemeindegebiet von Seewis begangen wurden, aufgeklärt. Der Tatverdächtige wird wegen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt.

Der 41-jährige einheimische Jäger erlegte während der Hochjagd 2020 zwei nicht jagdbare Kronenhirsche. Anstatt Selbstanzeige zu erstatten, transportierte der Jäger die beiden rund 100 Kilogramm schweren Tiere mit Hilfe von zwei Jagdkameraden ab. Dabei wurden die Männer von der Wildhut angehalten und kontrolliert. In der polizeilichen Einvernahme gab der 41-Jährige zu, dass er die Hirsche nicht in die Abschussliste eingetragen hatte, um die Fehlabschüsse zu verheimlichen. Die beiden Jagdkameraden gaben zu, dass sie beim Vertuschen der Fehlabschüsse Gehilfenschaft leisteten.

Verdacht für weitere Straftaten erhärtet
Im Laufe der polizeilichen Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass der Beschuldigte weitere strafbare Handlungen gegen die Jagdgesetzgebung begangen haben könnte. Er gab zu, auf Gemeindegebiet von Seewis ausserhalb der Jagdzeit zwischen 2014 und 2020 unberechtigt zwei weitere Kronenhirsche, zwei Gamsböcke und vier Rehböcke erlegt zu haben. 

 

erlegter Kronenhirsch zwischen zwei Tännchen
Symbolbild: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

 

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