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Im Januar sind in Chur mehrere Einschleiche- oder Einbruchdiebstähle in Wohnobjekte verübt worden. Bereits einfache Vorkehrungen können davor schützen.

In den meisten der rund zwanzig Fälle schlich sich die unbekannte Täterschaft in die Wohnobjekte ein. In der Regel wurden Brieftaschen durchsucht und Bargeld sowie Debitkarten entwendet. In einem der Fälle hat sich gemäss den Erkenntnissen der Kantonspolizei Graubünden die Wohnungsmieterin in der Wohnung befunden, als sich die Täterschaft darin einschlich. Die Wohnungen, vielfach in Mehrfamilienhäusern, wurden mehrheitlich durch das unverschlossene Treppenhaus sowie die unverschlossene Wohnungstür betreten. In denjenigen Fällen, bei welchen in die Wohnungen eingebrochen wurde, geschah dies jeweils über einen Balkon respektive den Parterrebereich.

Die Kantonspolizei Graubünden weist auf Folgendes hin:

  • Das Abschliessen von Treppenhäusern sowie von Wohnungstüren kann bereits gegen diese Art von Diebstählen oder Einbrüchen schützen.
  • Um den polizeilichen Spurenschutz und die Ermittlungshandlungen aktiv zu unterstützen, ist der Tatort bis zum Eintreffen der Polizei unberührt zu lassen.

Verdächtige Feststellungen sind der Polizei über die Notrufnummer 117 mitzuteilen.

Eine Treppenhaustüre von aussen. Sie steht halb offen. Links und rechts an den Wänden sind Briefkästen.
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