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Änderungen an Ihren Fahrzeugen müssen Sie uns melden. Wir sind verpflichtet, geänderte Fahrzeuge vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.

Meldepflichtig sind insbesondere:

  • Änderung der Fahrzeugeinteilung;
  • Änderung der Abmessungen, des Achsabstandes, der Spurweite, der Gewichte;
  • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern;
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlage;
  • Änderung an Kraftübertragung;
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder;
  • Änderung der Lenkanlage oder Bremsanlage;
  • das Anbringen einer Anhängevorrichtung;
  • alle weiteren wesentlichen Änderungen.