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Problempflanzen
 

Problempflanzen sind Pflanzen, die je nach Standort und Eigenschaft oder Häufigkeit auf landwirtschaftlichen Nutzflächen aus ökologischen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erwünscht sind. Dazu gehören sowohl einheimische (landwirtschaftliche Problempflanzen) sowie gebietsfremde (invasive Neophyten) Arten.

Laut der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (LBV; SR 910.91) kann ein übermässiger Besatz an Problempflanzen zum Ausschluss aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche, und damit auch zum Ausschluss der Direktzahlungen gemäss Art. 16 Abs. 1 Bst. b LBV führen. Problempflanzen inkl. invasiver Neophyten müssen bekämpft werden, insbesondere ist ihre weitere Ausbreitung zu verhindern (Art. 58 Abs. 3 der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft, DZV; SR 910.13).

Kann ich frühzeitig mähen, wenn ich Klappertopf in meiner Wiese habe?

Mit einem frühen Schnitt bei Beginn der Blüte kann der Klappertopf wirksam zurückgedrängt werden. Mit der Anmeldung eines frühen Pflegeschnitts haben Sie die Möglichkeit, den Klappertopf auch in Biodiversitätsförderflächen (wenig intensive und extensive Wiesen) zu regulieren. Voraussetzung ist, dass die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter die betroffenen Flächen frühzeitig, d. h. spätestens drei Wochen vor Schnittzeitpunkt, mit dem Meldeformular meldet. Eine Bewirtschaftungseinheit darf in acht Jahren höchstens zweimal gemeldet werden. Diese kann nicht in Teilflächen aufgegliedert werden, die in verschiedenen Jahren vorzeitig gemäht werden sollen. Das Meldeformular finden Sie hier.

Was mache ich, wenn ich invasive Neophyten feststelle?

Eine Bekämpfung gelingt nur, wenn alle mitmachen. Wir bitten Sie deshalb, dem ALG die Feststellung von invasiven Neophyten innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit dem Meldeformular zu melden. Dadurch erhalten Sie eine Frist für die Bekämpfung und wenn nötig eine Bewilligung zum frühen Schnitt auf Biodiversitätsförderflächen. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) bietet Ihnen auf Wunsch fachliche Begleitung an.

Wie gehe ich mit dem einjährigen Berufkraut um?

Grundsätzlich gilt, bereits einzelne aufkommende Pflanzen auszureissen. Wenn sich das einjährige Berufkraut einmal festsetzt, wird die Bekämpfung aufwändiger. Mögliche Bekämpfungsmassnahmen sowie ein Porträt der Pflanze finden Sie in den Links.