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Adressänderungen, Neuanmeldungen, Aufgaben oder Übergaben müssen dem ALG gemeldet werden.

Mutationen bei Bienen (Adressen, Koordinaten, Stände etc.) sind dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) zu melden.

Wie kann ich meine Tierhaltung melden?

Für die Anmeldung einer Tierhaltung verwenden Sie bitte das Formular Neuanmeldung Hobbybetrieb. Für die Anmeldung von Bienen verwenden Sie bitte diesen Link Bienenwesen.

Was geschieht nach der Anmeldung meiner Tierhaltung?

Nach der Anmeldung erhalten die Halterinnen und Halter von Rindvieh, Wasserbüffeln, Equiden, Ziegen, Schafen, Schweinen und Geflügel die Zugangsdaten zur Tierverkehrsdatenbank (TVD) auf Agate.ch. Agate ist das Internetportal des Bundes. Rindvieh, Wasserbüffel, Equiden, Ziegen, Schafe, Schweine und Geflügelherden müssen auf den jeweiligen Standort (TVD-Nummer) gemeldet werden. Weitere Informationen und Anleitungen finden Sie auf der Internetseite agate.ch.

Wie meldet man Mutationen von Bienenstandorten oder Änderungen bei der Anzahl Völker?

Mit dem Bienenformular vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) werden alle Änderungen (Adressen, Koordinaten, Stände usw.) gemeldet. Die Anzahl Völker muss bei der jährlich, in der Regel im März, durchgeführten Erhebung der Tiere und Flächen überprüft und allenfalls mutiert werden. Ein entsprechendes Aufgebot folgt zu gegebener Zeit.

Warum müssen unbesetzte Bienenstandorte gemeldet werden?

In einem Seuchenfall müssen auch leerstehende Bienenstandorte überprüft werden können.